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Man darf sich wundern

9. November 2018

Warum erhält die Stadt Neu-Ulm nicht die Gesamtfassung dieser sogenannten „Studie“, die von der IHK zum Thema Kreisfreiheit zitiert wird?
Wenn dazu weder Auftraggeber noch der verantwortliche Verfasser aus der Kurzfassung ersichtlich sind, wie seriös will man/frau dann dieses Papier als Gutachten bezeichnen?
Es bleiben erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieses Schriftstückes.

So sieht es auch die Neu-Ulmer Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Wir sind gespannt, wie letztlich hier die Erklärung derer ausfällt, die sich jetzt dieses Gutachtens bedienen.

Den offenen Brief des Oberbürgermeisters finden Sie hier: 20181108_OffenerBriefStadt-zumGutachtenIHK

Lesen Sie dazu auch die Neu-Ulmer Zeitung vom 09.11.2018

Waltraud Oßwald