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Maßnahmen im Feuerwehrbedarfsplan

28. November 2024

Die Bewältigung von länderübergreifenden Lagen, die weitere Ausbildung im Krisenmanagement und die Prüfung, ob eventuell Spezialtechnik für den Zivilschutz in den Bereichen Brandschutz, chemische, biologische und nukleare Gefahren, Sanität und Betreuung benötigt wird, bleibt eine Herausforderung auch in unserer Region.

Ausschuss Finanzen, Inneres, Bürgerdienste am 27.11.2024

TOP 11 Stand der Umsetzung des Maßnahmenplans im Feuerwehrbedarfsplan 2020, Antrag der CSU-Fraktion vom 15.09.2024

Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion:

„Besten Dank für die Erarbeitung der Verwaltungsvorlage.

In Neu-Ulm und in der Region verfügen wir über ein gut ausgestattetes und funktionierendes Hilfeleistungssystem auf kommunaler Ebene und auf Ebene der beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, um Katastrophen, Unfälle und andere Gefahrenlagen zu bewältigen. Für die „alltäglichen Ereignisse“ und Lagen sehen wir uns bereits gut gerüstet. Hierfür gilt es, den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Feuerwehr Neu-Ulm und der anderen Rettungs- und Hilfsorganisationen, wie z.B. dem Technischen Hilfswerk, Rotem Kreuz, Bundeswehr, Polizei zu danken.

Erfreulich ist, dass wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen einen guten Umsetzungsstand beim Maßnahmenplan erreicht haben.

Leider haben sich die Herausforderungen insbesondere auch für die Feuerwehr Neu-Ulm über die bisherige Laufzeit des Feuerwehrbedarfsplans von 2020 bis heute deutlich verschärft. Diese Erkenntnis gilt selbstverständlich auch für alle anderen „Blaulichtorganisationen“.

Sowohl die Extremwetter-Ereignisse und die Pandemie als auch die völlig veränderte Sicherheitslage in Europa hat gezeigt, dass wir den Schutz unserer Bevölkerung weiter verbessern und uns gemeinsam gegen vielfältige Bedrohungen stärker wappnen müssen. Ferner muss die Bedrohung durch einen russischen Angriffskrieg auch auf das NATO-Gebiet ernst genommen werden. Es besteht die grundsätzliche Gefahr von Sabotageakten durch fremde Staaten oder von extremistischer Seite, vor allem auf kritische Infrastrukturen und KRITTIS-nahe Unternehmen, die für ein funktionierendes Gemeinwesen essenziell sind. Neben terroristischen Anschlägen nehmen vor allem die Gefahren aus dem Cyberraum auf kritische Infrastrukturen zu.

Die Bewältigung von länderübergreifenden Lagen, die weitere Ausbildung im Krisenmanagement und die Prüfung, ob eventuell Spezialtechnik für den Zivilschutz in den Bereichen Brandschutz, chemische, biologische und nukleare Gefahren, Sanität und Betreuung benötigt wird, bleibt eine Herausforderung auch in unserer Region.

Diese Herausforderungen müssen gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich gemeistert werden.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den „Operationsplan Deutschland“ hingewiesen, der im Frühjahr in einer gemeinsamen Planungsgruppe der Bundeswehr, von Bund, Ländern und Kommunen und den so genannten Blaulichtorganisationen sowie der Wirtschaft erarbeitet wurde. Dieser Operationsplan enthält auch Anforderungen an die zivile Seite, die ggf. auch für die kommunalen Feuerwehren bewertet werden sollten.

Wir wollen erreichen, dass unsere Feuerwehr auch künftig personell, materiell und infrastrukturell so aufgestellt ist, dass die zu erwartenden Herausforderungen an den Bevölkerungsschutz gemeistert werden können. Hierzu ist die frühzeitige Erarbeitung einer entsprechenden Planung notwendig, die im Feuerwehrbedarfsplan verankert werden muss. Uns wäre daran gelegen, dass die Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2026 so organsiert ist, dass wir zu Beginn des Jahres 2026 auch tatsächlich „startklar“ sind. Die Umsetzungsplanung muss eine Stufenlösung ermöglichen.“

Johannes Stingl