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Neue Messanlagen zur Geschwindigkeitskontrolle

18. Oktober 2024

Wir halten nach wie vor mobile Messanlagen für effektiver als stationäre Geräte. Die Mehrheit des Ausschusses ist allerdings anderer Meinung. In der Sitzung des Bauausschusses ging es diese Woche u. a. auch um die Anschaffung von zwei stationären Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung an der Memminger und Augsburger Straße.

Eine stetige Verbesserung der Verkehrssicherheit auf und an den Straßen- und Wegeverbindungen liegt uns allen am Herzen. Dementsprechend intensiv wurde der Tagesordnungspunkt bei uns in der Fraktion auch diskutiert. Der CSU-Fraktion ging und geht es aber auch um die Vermeidung eines Gewöhnungseffektes, wenn die ortskundigen Autofahrer die Standorte der Messgeräte kennen. Wir halten mobile Anlagen für effektiver und haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, der aber leider im Ausschuss mit neun zu sechs Stimmenabgelehnt wurde.

Bauausschuss am 16.102024, TOP 8 – Beschaffungen zur Geschwindigkeitsmessung

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeister,

die CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft stellt nachstehenden Antrag zur Änderung der Beschlussvorlage:

  • Der Bauausschuss nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis
  • NEU – Die geplanten zwei stationären Messanlagen für die Augsburger und Memminger Straße sind (zumindest vorerst) nicht anzuschaffen.
  • NEU – Anstatt der zusätzlichen stationären Anlagen bitten wir im Bauausschuss um Abstimmung darüber, dass stattdessen ein Mess-Anhänger sowie ein Mess-Fahrzeug (wie vorgesehen) mit mobilem Gerät und zwei Kameras beschafft werden.

Bedeutet: Effektiver, da leichter Standortwechsel. Und wo der Anhänger nicht aufgestellt werden kann, kann die mobile Überwachung einsetzen.

  • NEU – Als zusätzlichen Prüfantrag regen wir an, in den Straßenbereichen, in denen bereits die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durch Beschilderung angezeigt wird, diese Tempovorgaben auch auf der Straße zu wiederholen.

 Begründung:

 Zu Punkt 2.2.1 Standort Memminger Straße Höhe Wiley: Kontrollen mit einer stationären Anlage erscheinen uns nicht zielführend. Ortskundige Fahrer werden sich den Standort schnell einprägen, davor und danach aber wieder ihr normales Fahrverhalten beibehalten (siehe Heerstraße). Bei der „gezählten“ Fahrzeugbewegung von knapp 105 T (pro Woche?) geht die Verwaltung davon aus, dass zusätzlich zur stationären Messanlage noch der Blitzanhänger in etwa am gleichen Standort zum Einsatz kommen soll. Das erscheint uns im Kosten- Nutzenverhältnis nicht nachvollziehbar. Die Verwaltung schreibt selbst unter Punkt 2.2.4, dass stationäre Anlagen vorhersehbar und leicht erkennbar sind, da dauerhafter Standort – Gewöhnungseffekt (ziemlich teuer dann für einen Standort).

Zu Punkt 2.2.2. Augsburger Str.

  1. Ein derart teures Gerät anzuschaffen für 130 T € erscheint uns dort nicht zielführend. Wo ist der Standort vorgesehen? Am genannten Standort Schubertapotheke gibt es einen kleinen Kurvenbereich, Abbiegespuren, Baustellenabgrenzungen auf der Straße usw. Daher stellt sich die Frage, wie dort aussagekräftige Messungen stattfinden können.
  2. Die auch von der CSU in unserem Antrag kritisierten Autorennen lassen sich damit nicht verhindern. Sie würden sich ggf. nur leicht verlagern, sobald der Standort des Gerätes bekannt ist. Eine mobile Überwachung ist hier nach unserer Ansicht besser.
  3. Eine eindeutigere Bewertung der Lage in dem Bereich wäre nach unserer Ansicht auch nur dann möglich, wenn die Verwaltung Spätabends oder besser noch zu Nachtstunden dort eine Messung/Überwachung vornehmen würde. Die Autorennen, über die von den Anwohnern

geklagt wird, wären hier auch nachzuvollziehen. Überwachungen von unerlaubten Autorennen, die nur bis in den frühen Abend gehen, bringen hier wohl nicht viel.

  1. Wir bitten auch darum, dass vor evtl. Maßnahmen in der Augsburger Straße unser Antrag vom 21.08.2024 bearbeitet wird. Bevor wir überlegen, in dem Bereich eine stationäre Anlage einzuplanen, bitten wir erst um die Beantwortung unseres Antrages und dem Aufzeigen von Geschwindigkeit reduzierenden Möglichkeiten bis vor zur OMV-Kreuzung.

Der Punkt 2.2.3 ist für uns noch nicht nachvollziehbar. In Höhe Memminger Straße 173 sind auf/an allen vier Richtungen Ampeln vorhanden. Dort also eine überhöhte Geschwindigkeit zu erreichen ist schwierig. Uns scheint eine bessere Lösung zu sein (hier kommen auch die meisten Beschwerden bei Bürgerversammlungen), die Ampelschaltung im Fußgängerbereich nochmals prüfen zu lassen. Evtl. kann man die Fußgängerquerungen um einige Sekunden länger schalten. Auch das könnte den motorisierten Verkehr etwas ausbremsen.

  1. Außerdem sollte geprüft werden, ob in Ludwigsfeld jeweils am Ortseingang digitale Geschwindigkeitsanzeigen angebracht werden können. Diese veranlassen evtl. auch den einen oder anderen Fahrzeugführer zum Reduzieren seiner Geschwindigkeit.

Bei Punkt 2.2.4 stimmen wir der Verwaltung zu, dass mobile Messanlagen effektiver und ggf. auch nachhaltiger sein können. Einer Kontrolle am Standort Schwabenstraße stimmen wir zu.

Die Anschaffung einer Kamera für bestehende Säule würde dann vermutl. ausreichen. Sollten die zwei weiteren geplanten Kameras für das 2025 zu erwerbende Fahrzeug gedacht sein, stimmen wir dem natürlich zu.

Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, notfalls mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, -Messungen und bei Bedarf natürlich auch Ahndungen, ist für uns sehr wichtig. Eine gesellschaftliche Akzeptanz werden wir mit solchen Maßnahmen nicht bei der gesamten Bürgerschaft erreichen. Aber Gewöhnungseffekte wie bei stationären Anlagen helfen auch nicht überall weiter. Mobile, ständig wechselnde Standorte sind nach unserer Ansicht erfolgversprechender.

Waltraud Oßwald, Serkan Yildirim

(Foto: Symbolbild)