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Prüfantrag – Einrichtung eingeschränktes Halteverbot in Gerlenhofen, östliche Hausener Straße

8. April 2021

Es gilt nicht nur dort zu reagieren, wo bereits etwas passiert ist, sondern sich auch proaktiv für die Verkehrssicherheit einzusetzen. Nachfolgender Prüfantrag der CSU-Fraktion soll dazu beitragen.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, in Gerlenhofen (nach dem Bahnübergang) entlang der östlichen Hausener Straße im Bereich der Grundstücke Hausener Straße Nr. 53 bis 65 auf der Südseite ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten.

Begründung:
Auf einem Abschnitt dieser östlichen Hausener Straße in Gerlenhofen besteht bereits ein eingeschränktes Halteverbot.

Ein an dieser Straße angesiedelter Bauunternehmer parkt seine größeren Bau- und Firmenfahrzeuge häufig auf der Hausener Straße in direkter Nähe seines Betriebes. Davon ist vor allem der Straßenbereich auf Höhe der Grundstücke Hausener Straße 53 bis 65 betroffen.

Dadurch wird den Verkehrsteilnehmern, die in Richtung Hausen unterwegs sind, die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr versperrt, was nicht selten zu kritischen Situationen führt. Das dürfte sich vermutlich auch nicht ändern, wenn die derzeitige Baustelle dort wieder aufgehoben ist.

Für einen Teil der Straße gilt bereits heute ein eingeschränktes Halteverbot. Es handelt sich zwar nicht um einen Unfallschwerpunkt, trotzdem sollte nach unserer Ansicht hier vorbeugend eingegriffen werden. Wir bitten daher um Prüfung der Verkehrssituation unter Einbindung des Sachbearbeiters Verkehr der Polizeiinspektion Neu-Ulm.

Wir bitten, den Bericht dann im zuständigen Ausschuss vorzubringen.“

Waltraud Oßwald
Christiane Ade
Hans-Georg Maier
Johannes Stingl