Prüfantrag für einen Familienstützpunkt
2. Oktober 2024Für den Landkreis Neu-Ulm besteht im Rahmen der Bayerischen Förderung noch der Anspruch auf einen letzten Familienstützpunkt. Mit unserem Antrag wollen wir dafür den Standort Neu-Ulm prüfen lassen.
Prüfantrag für einen Familienstützpunkt in Neu-Ulm
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
im Namen der CSU-Fraktion stellen wir folgenden Prüfantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Familienstützpunkt in Neu-Ulm eingerichtet werden kann, um dem wachsenden Bedarf an Unterstützungsangeboten, Begegnungsflächen und Bildungsmöglichkeiten gerecht zu werden.
Begründung:
Bisher wurden im Landkreis Neu-Ulm vier Familienstützpunkte in den Städten Senden, Weißenhorn, Vöhringen und Illertissen eingerichtet. Für den Landkreis Neu-Ulm besteht im Rahmen der Bayerischen Förderung noch der Anspruch auf einen letzten Familienstützpunkt, da maximal 5 Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm förderfähig sind.
Ein Familienstützpunkt ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Familien, alleinstehende Personen, Kinder, Jugendliche und Senioren in der Rolle einer Wegweiser- und Vermittlerfunktion.
Außerdem werden quartiersbezogen familienunterstützende Angebote auf den Weg gebracht und durchgeführt. Darunter fallen zum Beispiel die Kinder- und Jugendarbeit, Beratung und Versorgung von Senioren, Flüchtlingshilfe und vieles mehr. Ein Familienstützpunkt ist ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort für die Bereiche Familie, Bildung und Begegnung.
Der Familienstützpunkt kann die Arbeit des Familienzentrums unterstützen und ergänzen und wäre ein wichtiger Baustein in unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Greiner, Juliane Lidl, Johannes Stingl“