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Schieflage des Haushalts 2022 ist zu befürchten

3. Juni 2022

Es zeichnet sich eine unerfreuliche Entwicklung für den städtischen Haushalt ab. Leistungsschwach und bedenklich und ein erneuter Griff in die Rücklagen – das sind nicht die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Haushaltsjahr.

Tagesordnungspunkt 2 Finanzausschuss am 1.6.2022, Finanzzwischenbericht zum 30.4.2022

Stellungnahme CSU-Fraktion

„Nach dem vorliegenden Finanzzwischenbericht zeichnet sich im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 eine eher „unerfreuliche“ Entwicklung für den städtischen Haushalt ab. Die für 2022 geplante Zuführungsrate von 3,36 Millionen € wird sich voraussichtlich um 1,5 Millionen € auf 1,89 Millionen € verringern, obwohl die Stadt zusätzlich noch eine Corona-Hilfe zum Gewerbesteuerausgleich von 860.000 € vereinnahmen konnte, die im Haushaltsplan 2022 bislang nicht eingeplant war. Im Verwaltungshaushalt 2022 werden wir damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung des Verwaltungshaushalts in Höhe der ordentlichen Tilgung (notwendig ca. 2,5 Mio. €) nicht erreichen. Der Verwaltungshaushalt ist damit als leistungsschwach anzusehen.

Gleichermaßen ergibt sich im Vermögenshaushalt 2022 eine ebenfalls bedenkliche Entwicklung:  Die mit 21,5 Millionen € geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird sich um ca. 2 Millionen auf 23,6 Millionen € erhöhen. Gleichzeitig ergibt sich auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalts, dass die mit 1,85 Millionen € geplanten Beitragseinnahmen um 450.000 € niedriger ausfallen werden. Ursache hierfür ist eine langfristige und erneute personelle Unterbesetzung in der Verwaltung.

Mit Blick auf die bekannten Eckdaten des Haushaltsplans 2023 mit einer erneut hohen Rücklagenentnahme von 11,15 Millionen €, einer Kreditaufnahme von 15,8 Millionen € und geplanten Baumaßnahmen mit 34,7 Millionen €, stellt sich die Frage, welche Überlegungen der Verwaltung, dieser Haushaltsentwicklung bereits im Haushaltsjahr 2022 gegenzusteuern, geplant sind? Bei der ausstehenden Beitragserhebung von 450.000 € stellt sich die Frage, warum bei wiederholten und langfristigen Personalausfällen keine personalwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen getroffen werden oder beispielsweise externe Büros mit der Beitragserhebung beauftragt werden?“

Fazit:

Die Antwort der Verwaltung ging in die Richtung, dass momentan zumindest noch keine Veranlassung gesehen wird, eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2022 vorzuschlagen, die Anregung mit der Beauftragung eines externen Büros für die Beitragsabrechnung soll gegebenenfalls nochmals geprüft werden.

Johannes Stingl