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Solarpflicht für Neu-Ulm beschlossen – Bedenken blieben ohne Wirkung

31. Mai 2022

Im heutigen Planungs- und Umweltausschuss (PUA) wurde unter TOP 2 über die Umsetzung einer Solarpflicht für Neu-Ulm debattiert – zukünftig werden alle Käufer*innen von städtischen Grundstücken zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet  Lediglich durch die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU wurden Bedenken geäußert.

Stellungnahme zum TOP 2 – Umsetzung einer Solarpflicht:

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
meine Damen und Herren,

die vorliegende Sitzungsvorlage einer flächendeckenden, auf das gesamte Stadtgebiet anzuwendenden Solarpflicht, hat innerhalb unserer Fraktionsgemeinschaft für Verwunderung gesorgt und zudem einige Fragen aufgeworfen.

Wie richtigerweise schon im Beschlussvorschlag angeführt wird, beschäftigt sich bereits die Bundesregierung mit einer generellen Solarpflicht – bisher jedoch ohne Ergebnis. Daran ist vermutlich die Komplexität dieses Themas zu erkennen.

Die Stadt Neu-Ulm will nun eine kommunale Solarpflicht für all diejenigen einführen, welche städtische Grundstücke erwerben – und das unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.

Die durchschnittlichen Kosten einer PV-Anlage für ein Einfamilienhaus inkl. Speicher beläuft sich auf etwa 30.000 Euro. Zu den Kosten sagt jedoch die heutige Sitzungsvorlage rein gar nichts.

Dieser finanzielle Mehraufwand muss von Bürgerinnen und Bürgern, welche Grundstücke von der Stadt abkaufen, bezahlt werden. Ein privater Grundstückskauf bleibt jedoch unberücksichtigt – somit kann man zwar bezahlbarere kommunale Grundstücke kaufen, müsste dafür aber den finanziellen Mehraufwand aufgrund einer Solarverpflichtung leisten. Aus unserer Sicht ist dies eine klare Zweiklassen-Gesellschaft – diejenigen, die es sich leisten können, können bauen, der Rest schaut in die Röhre.

Weiterhin hat uns die Frage beschäftigt, was unter der „Voraussetzung einer wirtschaftlichen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit“ zu verstehen ist?

– Verpflichten wir nur diejenigen Bauherren zur Installation einer PV-Anlage, bei welchen die Ausrichtung der Dächer einen effizienten Betrieb der Anlage ermöglicht?
– Zusätzlich fragen wir uns auch, wer überhaupt die wirtschaftliche Angemessenheit und die Verhältnismäßigkeit bewerten wird?
– Und – ist es überhaupt realistisch, die Solarpflicht zu kontrollieren? Diese Frage kann sich wohl jeder selbst beantworten.

Gerade in der aktuellen Zeit, in welcher eine der größten Geldentwertungen dieses Jahrtausends stattfindet und obendrein die Bauszinsen wieder stark ansteigen, ist es aus unserer Sicht das völlig falsche Signal an potentielle Häuslesbauer, diese zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung zu verpflichten.

Wäre es denn nicht sinnvoller, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt eine Investition in eine PV-Anlage durch eine Bezuschussung schmackhaft zu machen?!

Abschließend stellen wir die Frage:
Auf wie vielen Bestands- und Neubauten der Stadt Neu-Ulm wurde bereits eine PV-Anlage installiert? Die Antwort fällt unserer Meinung nach sehr ernüchternd aus.

Aus den ganzen genannten Gründen, kann die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU beide Punkte des heutigen Beschlussvorschlags nicht zustimmen.“

Alle Argumente aus diesem und weiteren Redebeiträge zeigten keinerlei Wirkung.

Die Umsetzung wurde mit 10 zu 7 Stimmen beschlossen. Somit werden zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger beim Kauf eines Grundstücks von der Stadt dazu verpflichtet, eine PV-Anlage zu installieren.

Hans-Georg Maier