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Stellungnahme – Corona-Strategie der Stadt Neu-Ulm

26. Februar 2021

TOP 6 der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2021.

Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU:

„Wir sind uns mit den Antragstellern der FWG-Fraktion völlig einig bei der Einschätzung, dass Themen wie Gesundheitsschutz/ Infektionsschutz von einer Stadt mit 60.000 Einwohnern selbst erledigt werden könnten.

Der Antrag zielt darauf ab, eine eigene städtische Corona-Strategie, insbesondere eine städtische Teststruktur, aufzubauen. Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass „Hinweise auf die Defizite in der Bekämpfung vom Neu-Ulmer Gesundheitsamt nur mangelhaft beachtet werden und dass daher nun Initiative vor Ort, d.h. der Stadt Neu-Ulm gefragt sei, um zu einer wirksamen Bekämpfung der Infektion zu kommen“.

Das Anliegen ist nachvollziehbar. Sofern diese Erkenntnisse zutreffen, muss Abhilfe geschaffen werden.

Nur – gegen die Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Neu-Ulm stehen eben eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregelungen, die die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz dem Landratsamt/Gesundheitsamt Neu-Ulm zuordnen. Und nicht der kreisangehörigen Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Dazu müssten wir, wie die Stadt Ulm, kreisfrei sein.

Bekanntlich hat das Innenministerium den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit im Juni 2019 via Pressemitteilung abgelehnt.

Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Antrag ist für uns neben seiner „Dringlichkeit“, dass sich eine Stadtratsfraktion,  die sich im engen Schulterschluss mit der Kreistagsfraktion der Freien Wähler seinerzeit massiv gegen die Kreisfreiheit ausgesprochen hat, nun einen dringlichen Antrag einbringt, der die Übernahme von Aufgaben des Landratsamts ohne gesetzliche Regelung und Finanzierung durch die kreisangehörige Stadt befürwortet. Und dies mit der Begründung, die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt sei mangelhaft.

Diesen Weg wollen wir, die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU, nicht mitgehen! Wir sind der Auffassung, dass die Aufgabenerledigung durch das Landratsamt „alles in allem“ und in Anbetracht der schwierigen Umstände der Corona- Katastrophenlage sich durchaus sehenlassen kann. Wir bedanken uns bei den eingesetzten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften für den Einsatz in Neu-Ulm.

Dies gilt auch für das Impfzentrum und die hierüber schwelenden Diskussionen. Es geht doch in erster Linie darum so viele Menschen wie möglich in kurzer Zeit zu impfen. Das Landratsamt braucht keinen architektonischen Gestaltungswettbewerb an dieser Stelle gewinnen.

Die inhaltlichen Gründe in der Beratungsunterlage, die gegen den Antrag aus sachlicher Sicht sprechen, teilen wir.

Wir sollten uns als Stadtrat auch davor hüten, Kreisaufgaben ohne verbindliche Regelungen inkl. der Aufgabenfinanzierung, ohne eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit der Stadt gewissermaßen vorab „freiwillig“ übernehmen zu wollen. Dies gilt aktuell für Aufgaben der Infektionsschutzbehörde.

Wenn Sie schon vor Ort initiativ werden wollen, bestehen aus unserer Sicht folgende sinnvollen Wege zur Beseitigung von Missständen bei der Corona-Bekämpfung:

  1. Landrat Freudenberger als Leiter der Behörde müsste für die Beseitigung von Missständen sorgen
  2. Herantreten an die Kreistagsfraktion der Freien Wähler
  3. Herantreten an die Landtagsfraktion der Freien Wähler, welche Teil der Regierung in Bayern ist

Weiterhin wäre eine Unterstützung der Initiative der CSU-Stadtratsfraktion beim Bemühen um die Erlangung weiterer städtischer Zuständigkeiten ein möglicher Weg. Da hat das Innenministerium bislang leider nichts geliefert.

Daher werden wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.“

Johannes Stingl