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SWU-Anteilserwerb ist ein faires und partnerschaftliches Angebot

14. Dezember 2024

Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) sind strategischer Partner der Stadt Neu-Ulm. Trotz angespannter Haushaltslage ist ein SWU-Anteilserwerb aber auch finanziell machbar.

Stadtrat 11.12.2024 TOP 6, SWU-Anteilserhöhung, Gesellschaftsvertrag

Stellungnahme CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm

„Besten Dank für die umfangreiche Verwaltungsvorlage. Das bisherige Verfahren seit dem Beschluss vom Juli 2022, die Aufgabenträgerschaft vom Landkreis für den Öffentlichen Personennahverkehr zu übernehmen, hat bis zur heutigen Entscheidung, weitere Anteile an den SWU zu erwerben, eine intensive Befassung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr, dessen Organisation und Finanzierung mit sich gebracht. Bei den beiden Stadtverwaltungen und bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm möchten wir uns für die stets gute Entscheidungsvorbereitung bedanken.

Lassen Sie mich drei wichtige Punkte voranstellen.

  1. Große Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Stadt Neu-Ulm

Kommunalpolitisch betrachtet kommt der Öffentliche Personennahverkehr mittlerweile faktisch einer städtischen Pflichtaufgabe wie Schulen, Kindergarten oder Feuerwehr sehr nahe.  Im Ballungsraum Ulm/Neu-Ulm ist ein guter, öffentlicher Personennahverkehr für unsere Mobilität unverzichtbar.

Die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein Gradmesser für die Lebensqualität in unserer Stadt. Der öffentliche Personennahverkehr der Zukunft muss attraktiv, sicher, verlässlich und bezahlbar sein. Dieses Ziel werden wir nur gemeinsam mit den SWU erreichen. Die SWU haben in ihrer langen Geschichte immer in diesem Sinne für die beiden Städte gearbeitet. 

  1. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm als strategischer Partner der Stadt Neu-Ulm

Die lange gemeinsame Historie zeigt doch folgendes: Als kommunales Stadtwerk sind die SWU der natürliche Partner der Kommunalpolitik, wenn es um übergeordnete Ziele wie Wirtschaftswachstum und Klimaschutz geht. Die Erbringung wichtiger Aufgaben der Daseinsvorsorge erfordert zuverlässige Infrastruktur und Dienstleistungen vor Ort. Die zuverlässige Versorgung von Haushalten und Wirtschaftsunternehmen in unserer Stadt mit Strom, Gas, Wärme, schnelles Internet und eben der Öffentliche Personen-Nahverkehr sind die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Stadtentwicklungspolitik.

  1. SWU-Anteilserwerb trotz angespannter Haushaltslage finanziell machbar

 Die Haushaltsbelastung aus dem ÖPNV ist in der Sitzungsvorlage dargestellt und beträgt mit Anteilserhöhung 114 T€.

Die erhöhte Beteiligung an den SWU ist im städtischen Haushalt mit 19,948 Mio € (2025) und 8,867 Mio € (2026), gesamt also 28,816 Mio € eingeplant. Das ist zweifelsohne eine hohe Summe, um die es hier geht!

Im Vermögenshaushalt 2025 mit seinem Volumen von 92 Mio € wird eine Kreditaufnahme von 43 Mio € und eine Rücklagenentnahme von 9,8 Mio € geplant. Die Verschuldung klettert auf über 70 Mio €, die städtische Pro-Kopf-Verschuldung (knapp 1.100 €) nähert sich der durchschnittlichen (aller) bayerischen Gemeinden an (1.469 €).  Der Allgemeinen Rücklage werden 2025 9,8 Mio € entnommen, der Stand der Allg. Rücklage wird Ende 2025 bei 21,6 Mio € liegen.

Der SWU-Anteilserwerb ist also trotz angespannter Haushaltslage finanziell machbar. Die wirtschaftlichen Ergebnisse der SWU betreffen künftig die Stadt Neu-Ulm im positiven wie im negativen Fall deutlich mehr als bisher. In der langen Geschichte der SWU hat es gute als auch schwierige Zeiten gegeben. Gerade die schwierigen Zeiten jüngst infolge der Pandemie oder des Ukrainekrieges haben die Stadtwerke gut gemeistert und dabei auch die beiden Städte gut unterstützt. Bekannt ist bereits, dass der Investitionsbedarf der Stadtwerke Ulm in den nächsten Jahren groß sein wird. Da geht es nicht nur um den öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch um die Bewältigung der Klimakrise. Die beiden Städte sind Gesellschafter und werden gemeinsam mit den SWU den tragbaren Investitionsbedarf sorgfältig ausloten, um die Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Wir müssen natürlich auch den Problemen unseres Haushalts „ins Auge sehen“ und diese befriedigend lösen. Entsprechende Beschlüsse dazu sind im letzten FIB nahezu einstimmig (eine Gegenstimme) ja bereits gefasst worden.

Fazit: Vorgeschlagener SWU-Anteilserwerb ist ein faires und partnerschaftliches Angebot

 Die geplante Anteilserhöhung der Stadt Neu-Ulm von derzeit 6,32 % um 18,78 % auf 25,1 % ist wegen der Organisation und der Finanzierung der städtischen Aufgaben im Öffentlichen Personennahverkehr notwendig und strategisch für die Stadt auch vorteilhaft. Die wirtschaftlichen Effekte des steuerlichen Querverbunds sind beachtlich.

Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH der beiden Städte Ulm und Neu-Ulm muss im Sinne einer größeren Verantwortungsübernahme der Stadt Neu-Ulm neu geordnet werden. Mit der größeren Verantwortung ist eine größere Möglichkeit zur Mitentscheidung verbunden. Diese Möglichkeit geht bis hin zur Sperrminorität. Im Gesellschaftsvertrag sind auch verschiedene Schutzmechanismen für die Städte eingebaut. Dabei geht es beispielsweise um die Notwendigkeit einstimmiger Beschlüsse bei bestimmten Maßnahmen, die 2 % des jeweiligen Haushaltsvolumen der Stadt überschreiten, oder den Verkauf von Anteilen und ähnliche kommunalwirtschaftlich relevante Sachverhalte.

Die hinsichtlich des Unternehmenswerts der SWU und der bewertete Zusatzverlust aus dem ÖPNV von Neu-Ulm ist gewissenhaft und sachgerecht bewertet worden. Die notwendigen Zahlungen in Höhe von 28,816 Millionen € stellen ein faires Angebot unter kommunalen Partnern dar. Bestehende Spielräume zur Ermittlung der relevanten Werte wurden nicht zu Lasten des einen oder anderen Partners genutzt.

Der neue Gesellschaftsvertrag ist eine gute Grundlage, um gemeinsam unter kommunalen Partnern über die Donau hinweg Zukunftstaufgaben in der Energieversorgung und der Mobilität erfolgreich zu erledigen.

Öffentlicher Beschlussvorschlag:

Wir werden der Anteilserhöhung und dem Einmalbetrag zur Verlustübernahme und dem Gesellschaftsvertrag mit einer sehr deutlichen Mehrheit aus unserer Fraktion zustimmen.“

 Ergebnis der namentlichen Abstimmung: Der Stadtrat hat nach intensiver Diskussion mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen dem Beschlussvorschlag so zugestimmt.

Johannes Stingl

(Symbolbild)