Überarbeitung des Abwasserkonzept
6. Februar 2026Es ist sinnvoll, die Aufrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Stufe zu bezuschussen.
Sitzung Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste am 5.2.2026 hat unter Tagesordnungspunkt 2, Abwasserkonzept Stadt Neu-Ulm eine Fortschreibung des Abwasserkonzepts der Stadt Neu-Ulm beschlossen. Dieses sieht nun vor, dass die notwendige Ausstattung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe auf Grundstücken, die nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden können, von der Stadt Neu-Ulm bezuschusst wird.
Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion:
„Die Stadt Neu-Ulm ist zuständig für die Sammlung und Ableitung des Abwassers in ihrem Einzugsbereich, die Behandlung des Abwassers im Sinne von Reinigung ist über das Klärwerk organisiert.
Das städtische Abwasserentsorgungskonzept ist dabei ein zentrales Planungsinstrument, das den aktuellen Stand, die notwendig Maßnahmen und die Kosten der Abwasserbesorgung festlegt.
Wir danken für die Überarbeitung dieses Abwasserkonzepts. Es umfasst auch die dezentrale Entsorgung von Abwasser, dies sind im wesentlichen Regelungen für Kleinkläranlagen, wenn kein Anschluss an das vorhandene Netz möglich ist.
Diese Kleinkläranlagen müssen innerhalb angemessener Frist mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet sein und haben dafür bis 2015 Zuschüsse vom Freistaat erhalten.
Wir halten die für die Gerlenhofener Straße in Jedelhausen und für die Illerbrücke vorgeschlagene Vorgehensweise für richtig. Die bei einem zentralen Anschluss einer Splittersiedlung entstehenden Kosten sind unverhältnismäßig hoch und stehen unseres Erachtens auch in ihren Umweltwirkungen außer Verhältnis zu den Kosten.
Von daher ist es sinnvoll, die Aufrüstung der Kleinkläranlagen mit einer biologischen Stufe zu bezuschussen und insoweit für die Herstellung von gesetzmäßigen Zuständen zu sorgen.“
Johannes Stingl
(Foto Pixabay)