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Viele offene Fragen zu Nutzungskonzepten

1. Januar 2022

Die Neu-Ulmer Kommunalpolitik beschäftigt sich etwa seit Mitte 2018 mit dem Anliegen, für das Barfüßer-Gelände und möglichst auch für das Bad Wolf-Gelände zukunftsfähige Nutzungskonzepte einschließlich etwaiger Zwischennutzungen zu entwickeln. Wie wir feststellen müssen, gibt es immer mehr offene Fragen.

Die CSU-Fraktion hat daher erneut einen entsprechenden Antrag gestellt:

„Neu-Ulm, den 31.12.2021 – Weitere Entwicklung Barfüßer-Gelände und Bad Wolf

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

sehr geehrte Damen und Herren,

die CSU-JU-Fraktionsgemeinschaft beantragt:

  1. Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über den konkreten Stand der städtischen Planungen zur weiteren Entwicklung des Barfüßer-Geländes und des Bad Wolf-Geländes.
  2. Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss insbesondere darüber, welche Umstände und Sachverhalte dazu geführt haben, dass verwaltungsseitig die vom Stadtrat am 25.09.2019 beschlossene Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplans für das „Ehemalige Donau-Casino und Bad Wolf“ ohne weitere Befassung des Stadtrats nun offenbar nicht mehr weiterverfolgt werden soll.

Begründung:

Die Neu-Ulmer Kommunalpolitik beschäftigt sich etwa seit Mitte 2018 mit dem Anliegen, für das Barfüßer-Gelände und möglichst auch für das Bad Wolf-Gelände zukunftsfähige Nutzungskonzepte einschließlich etwaiger Zwischennutzungen zu entwickeln.

In der Sitzung des Stadtrats am 25.09.2019 wurde beim Tagesordnungspunkt 10 Bebauungsplan M 133 „Ehemaliges Donau-Casino und Bad Wolf“ die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Auf der Grundlage zweier Fraktionsanträge wurden zusätzlich verschiedene Punkte zur weiteren Nutzung bzw. Zwischennutzung des Barfüßer-Geländes beschlossen.

In den vergangenen Monaten gab es in der Lokalpresse verschiedene Berichte zum Barfüßer und zum Bad Wolf. Verwaltungsseitig wurden hierzu Beiträge zu künftigen Nutzungskonzepten wie die „Erhaltung des Ex-Barfüßers durch die Stadt“ und „urbanes Wohnen beim Bad Wolf auf der Basis eines gesonderten Bebauungsplans“ vorgetragen, die zumindest nach unserer Auffassung nicht ohne weiteres mit der o.g. Beschlussfassung vereinbar sind, insbesondere dann nicht, wenn die notwendige Einbindung der Kommunalpolitik zumindest mit der gebotenen Tiefe bislang nicht stattgefunden hat.

Insbesondere das vorläufige Projektergebnis “Erhaltung des Barfüßers“ ist verglichen mit dem, was von der Verwaltung bisher z.B. in der Sitzungsvorlage Stadtrat vom 25.09.2019 vertreten und u.a. vom FIB beschlossen wurde „…. 4,8 Mio. € für die Sanierung laut Gutachten…, so dass eine Weiterführung des Bestands seitens der Verwaltung als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde“, ist eine „Kehrtwendung“ mit hohem Erklärungsbedarf, der nicht geliefert wurde.

Aus Sicht unserer Fraktion besteht also kurzfristig Informations-, Diskussions- und ggf. Beschlussbedarf, insbesondere auf Grund welcher Sachverhalte verwaltungsseitig nunmehr Nutzungskonzepte wie die „Erhaltung des Ex-Barfüßers“ und „urbanes Wohnen beim Bad Wolf auf der Basis eines gesonderten Bebauungsplans“ vertreten werden.

Das weitere Vorgehen möchten wir noch mit folgenden Anliegen bezogen auf die notwendigen Erläuterungen der Verwaltung verbinden:

  • Aktualisierung der Sanierungskosten (4,8 Mio. € aus 2019, nps)
  • Ergänzendes HoGa-Gutachten zur Frage, ob sich in einem sanierten Barfüßer überhaupt ein Gastronomiebetrieb nach aktuellen Notwendigkeiten, z.B. hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Gaststättenlogistik, wirtschaftlich betreiben lässt (bisherige Sichtweise war „Nein, mit einer Sanierung des Bestands lässt sich dieses Ziel nicht erreichen“).
  • Die Projektvariante „Abbruch und Neubau“ inkl. Investorensuche oder Erbbaupächter für einen vergleichbaren Neubau ist gleichrangig mit der Projektvariante „Erhaltung“ zu untersuchen.
  • Haushaltswirtschaftliche (siehe Mittelfristige Finanzplanung 2022 ff.) und Kommunalwirtschaftliche Gesichtspunkte (Stadt als Sanierer ggf. Bauherr und Verpächter, Folgekosten, kommunale Aufgabenstellung?) können bei den möglichen Projektvarianten nicht einfach ausgeblendet werden, sondern sind zu bearbeiten.
  • Planung möglichst „aus einem Guss“ für Barfüßer und Bad Wolf. Wie lässt sich dieses Ziel erreichen?

Besten Dank für die Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Stingl, Julia Lidl-Böck, Waltraud Oßwald, Reinhard Junginger, Dr. Thomas Ott, Joel Hillmann