Viele offene Fragen zur Verwaltungsvorlage Übernahme ÖPNV
14. Dezember 2022Wir vermissen eine transparente Projektorganisation, d.h. konkrete Angaben über die Rollen im Projekt, ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Also: wer macht von der Verwaltung gemeinsam mit externen Partnern, Beratern, der SWU usw., was, bis wann und mit welchem Ziel?
TOP 3 Stadtrat am 13.12.2022 Übernahme ÖPNV-Trägerschaft
Stellungnahme der CSU-Fraktion:
„Die letzte größere Befassung des Stadtrats mit dem Thema war am 28.07.2022. Dabei wurde mehrheitlich die ÖPNV-Übernahme vom Kreis und die Direktvergabe an die SWU beschlossen.
Befürworter und Gegner dieses Beschlusses waren sich der großen organisatorischen und finanziellen Tragweite des Beschlusses bewusst. Der entstehende Unterstützungsbedarf durch die SWU wurde als unerlässlich angesehen.
Nach etwas mehr als 4 Monaten der Verhandlungen mit dem Kreis gibt es jetzt eine „erste Wasserstandsmeldung“. Es ist pauschal die Rede davon, die „Verwaltung“ verhandle.
In Anbetracht der großen strategischen Bedeutung einer gelungenen Aufgabenübernahme für die Stadt Neu-Ulm, gepaart mit den großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen, ist für uns eine wirksame Projektorganisation unerlässlich.
Wir vermissen eine transparente Projektorganisation, d.h. konkrete Angaben über die Rollen im Projekt, ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Also wer macht von der Verwaltung gemeinsam mit externen Partnern, Beratern, SWU… was, bis wann und mit welchem Ziel?
Wir beantragen daher, die Verwaltung zu beauftragen,
bis 31. Januar 2023
eine transparente Projektorganisation der Stadtverwaltung für die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft schriftlich darzustellen und dem Stadtrat zu übermitteln.
Die darzustellende Projektorganisation sollte folgende Elemente enthalten:
- Projekt-/Lenkungsausschuss mit Beteiligung der Kommunalpolitik
- Projektleiter/in, (wer in Person)
- Teilprojekt-Leitung / Verantwortliche für festgelegte Arbeitspakete (wer in Person für welche Aufgaben)
- Projektteam
Darüber hinaus bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen in der Beratungsunterlage:
Ausgleich über Kreisumlage, 3-Jahresdurchschnitt (Seite 3)
- Was heißt, es besteht grundsätzliche Einigkeit?
- Welche 3 Jahre werden zur Berechnung des Ausgleichs herangezogen?
Verwaltungshilfe (ebenfalls Seite 3)
Generell übernehmen die SWU die notwendigen Dienstleistungen ab Dezember 2026.
In den bisherigen Papieren der Verwaltung war von einer notwendigen Verwaltungshilfe des Landkreises in der „Interimszeit“ nicht die Rede. Immerhin sollen nun 100 Stunden monatlich hierfür anfallen.
- Welche Aufgaben sollen hier konkret wahrgenommen werden?
- Genannt sind Beschwerde-Management, Abrechnungen oder Vertragsmanagement. Warum machen die SWU das nicht gleich? Brauchen wir das nicht dauerhaft?
- Wann gibt es verbindliche Ansagen zum eigenen Personalbedarf der Stadt für den ÖPNV?
Gemeinsamer Nahverkehrsplan (Seite 5)
In einem „Dachnahverkehrsplan“ ist von der Definierung „gemeinsamer Standards“ u.a. mit dem Kreis die Rede.
- Ist dies ein realistischer Ansatz, nachdem bisher immer die Standards des Kreises bemängelt wurden?
- Warum macht die Stadt zunächst einen eigenen Nahverkehrsplan? Wir sind davon ausgegangen, dass der Nahverkehrsplan primär gemeinsam mit der Stadt Ulm und den SWU erarbeitet wird.“
Martin Salzmann
Anmerkung: Eine Abstimmung ist nicht erfolgt. Die Verwaltung hat zugesagt, die Punkte wie beantragt zu bearbeiten bzw. zu beantworten.