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Was läuft da schief?

27. Februar 2024

Die Auswirkungen der vorgenommenen Fahrplanänderungen sind nach unserer Wahrnehmung so, dass das Image des ÖPNVs mittlerweile Schaden nimmt. Unsere Bemühungen, den ÖPNV in der Stadt Neu-Ulm zu verbessern, z.B. über den erst kürzlich durchgeführten Bürgerdialog, werden dadurch unterlaufen. Eine derartige Entwicklung muss gemeinsam verhindert werden. Wir haben einen Antrag eingereicht:

Öffentlicher Personennahverkehr im Bereich der Stadt Neu-Ulm
Bezug: Presseberichte Neu-Ulmer Zeitung vom 17. und 20.01.2024, zuletzt Südwest-Presse vom 22.02.2024 „Beratungsfirma soll es nun richten“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen,

1. die Verwaltung zu beauftragen, im zuständigen Gremium der Stadt Neu-Ulm über die Auswirkungen der vom Landkreis Neu-Ulm im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2023 vorgenommenen Änderungen zu berichten. Besonders bitten wir auf die ab 01.01.2024 in der Zuständigkeit der Stadt Neu-Ulm stehenden Linien im Stadtgebiet Neu-Ulm einzugehen.

2. Hierbei bitten wir darzustellen, wie der konkrete Stand der vom Landkreis Neu-Ulm mittlerweile veranlassten Mängelbeseitigung bei der Fahrplangestaltung ist und wann voraussichtlich damit gerechnet werden kann, dass die Mängel beseitigt sind.

3. Ferner bitten wir hierbei darzustellen wie künftig zwischen dem Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Neu-Ulm eine Form der funktionierenden Zusammenarbeit und Abstimmung bei Fahrplanänderungen gefunden werden kann.

4. Wir bitten hierbei auch darzustellen, ob und inwieweit der in § 8 der Zweckvereinbarung „Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Neu-Ulm“ vorgesehene regelmäßige Arbeitskreis schon installiert ist.

Begründung:

Wir nehmen Bezug auf die seit etwa Anfang Januar 2024 veröffentlichten Presseberichte im Zusammenhang mit den vom Landkreis Neu-Ulm zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 veranlassten Fahrplanänderungen. Aktuell wird in der SWP vom 22.02.2024 „Beratungsfirma soll es nun richten“ von Beschwerden und Mängeln berichtet, die nun mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma angegangen werden sollen.

Die Stadt Neu-Ulm ist seit 01.01.2024 nach der Verordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung von Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs und der entsprechenden Zweckvereinbarung über die Durchführung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Neu-Ulm für bestimmte Linien im Stadtgebiet zuständig.

Wir haben Verständnis dafür, dass notwendige Fahrplanänderungen, zumal in einer Phase des Zuständigkeitsübergangs vom Kreis auf die Stadt, schwierig zu „managen“ sind. Die Auswirkungen der vorgenommenen Fahrplanänderungen sind nach unserer Wahrnehmung jedoch so, dass das Image des ÖPNVs mittlerweile Schaden nimmt. Unsere Bemühungen, den ÖPNV in der Stadt zu verbessern, z.B. über den erst kürzlich durchgeführten Bürgerdialog, werden dadurch unterlaufen.
Eine derartige Entwicklung gilt es künftig gemeinsam zu verhindern.

Es stellt sich auch die Frage, wie es sein kann, dass der Landkreis nach unserem Eindruck weitgehend ohne Abstimmung mit der zuständigen Stadt Neu-Ulm, Fahrplanänderungen in städtischen Linien veranlasst? Die Gremien der Stadt erfahren von den Beschwerden der Kunden aus den Zeitungen. Die Beschwerden verdichten bei uns den Eindruck, dass die Fahrpläne in der Praxis offensichtlich nicht in jeder Hinsicht funktionieren.

Wir fragen uns auch, wie in den nächsten drei Jahren bei der Ausarbeitung des Nahverkehrsplans eine funktionierende Form der Zusammenarbeit mit dem Landkreis organisiert werden kann? Wir bitten daher um Darstellung des aktuellen organisatorischen Stands der Projektorganisation, u.a. bezogen auf § 8 der Zweckvereinbarung.

Wir danken im Übrigen der Verwaltung für die im Zusammenhang mit der Aufgabenübernahme im ÖPNV geleisteten Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Stingl, Julia Lidl, Reinhard Junginger, Dr. Thomas Ott, Waltraud Oßwald