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Wie sieht in Reutti die Stadtplanung aus?

22. März 2023

Ein eigenes städtebauliches Konzept für das Gelände des ehemaligen Hotels Meinl in Reutti ist uns wichtig, auch unter Einbeziehung und Erwägungen zu notwendigen Infrastrukturen. Bisher ist die Aussage der Verwaltung in diesen Punkten noch nicht für uns „greifbar“. Die CSU-/JU-Fraktionsgemeinschaft hat daher zusammen mit der Fraktion Pro neuulm einen Antrag eingereicht:

„Städtebauliches Konzept Hotel Meinl Reutti

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir regen an / beantragen, die Verwaltung zu beauftragen,

1.     ihr eigenes städtebauliches Konzept für das ehemalige Hotel Meinl Reutti mit einer nachvollziehbaren städtebaulichen Bewertung der Investorenvorschläge darzustellen, ggf. noch zu erarbeiten. Konzept, Bewertung und Einordnung der Investorenvorschläge und Nutzungskonzepte sollen dann im zuständigen Gremium vorgestellt werden.

2.     hierbei zu erläutern, ob und inwieweit die Realisierung und ggf. die Beibehaltung des vorgelegten Nutzungskonzeptes des Investors durch die Stadt dauerhaft sichergestellt werden kann.

3.    hierbei zu erläutern, ob und inwieweit aus Verwaltungssicht für die Entscheidung über ein städtebauliches Konzept konkret auch Erwägungen zu notwendigen Infrastrukturen in Reutti vorzunehmen sind.

4.     einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie aktuell im Vorfeld eines etwaigen Bebauungsplan-Verfahrens eine angemessene Bürgerinformation sichergestellt werden könnte.
für die Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzepts

Begründung:

In der Beratungsunterlage für den Ausschuss Planung und Umweltschutz am 14.03.2023 Tagesordnungspunkt Nr. 3 sind als Grundlage für das Hotelgelände Meinl drei alternative Beschlussvorschläge vorgesehen. Variante 1 und 2 dieser Beschlussvorschläge beruhen auf den Konzepten des Investors und bedingen eine ganz deutliche Vergrößerung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück. Beim Beschlussvorschlag Alternative 3 wird darauf hingewiesen, dass diese Variante jedenfalls nicht auf einem Konzept des Bauherrn beruht.

Wir halten die vorgelegte Beratungsunterlage für keine ausreichende Entscheidungsgrundlage. Wesentliche Fragestellungen sind nach unseren Vorstellungen in diesem konkreten Fall zu klären.

Mit freundlichen Grüßen“
Dr. Bernhard Maier, Johannes Stingl, Siegfried Messner, Reinhard Junginger, Dr. Thomas Ott, Patrick Bais