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Wie viele Plätze verkraftet Neu-Ulm?

10. März 2023

Der Stadtrat oder zuständige Ausschuss hat kaum Möglichkeiten, Unterbringungsplätze von Flüchtlingen zu steuern.

Aufgrund der Vorgabe durch die Bundesregierung kann jeder Investor in unserem Bereich der Regierung von Schwaben oder dem Landratsamt Neu-Ulm die Errichtung von entsprechenden Plätzen anbieten. Sogar im Außenbereich hat die Stadt bzw. der Ausschuss wenig rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen auszusprechen. Die CSU-Fraktion hat daher einen Antrag in der Verwaltung eingebracht. Wir wollen wissen, wie die derzeitige und geplante „Belegungssituation“ aussieht. Auch wenn der Bedarf groß ist, dürfen wir die Hilfsbereitschaft unserer ehrenamtlich tätigen Menschen, die die Flüchtlinge begleiten, nicht überfordern. Daher ist die Übersicht wichtig, um ggf. gegensteuern zu können.

„Antrag: Derzeitige Situation Unterbringung Flüchtlinge / Asylbewerber

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,

 die CSU-Fraktion stellt den Antrag zu einem aktuellen Bericht über den derzeitigen Stand – Standort und Anzahl – der Unterbringung von geflüchteten und Asyl suchenden Menschen in Neu-Ulm.

Begründung:

Die Diskussion um eine „vorübergehende“ Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Asylbewerbern wird uns die nächsten Monate oder auch Jahre begleiten.

Der Bauausschuss hat erst vor wenigen Wochen das Aufstellen einer Containeranlage im Pfaffenweg genehmigt. Aktuell stand die Genehmigung einer weiteren Anlage in Reutti auf dem Meinl-Gelände auf der Tagesordnung. Unabhängig vom Ausgang der heutigen Genehmigung oder Ablehnung des Antrages für das Meinl-Gelände möchten wir eine Übersicht der in Neu-Ulm untergebrachten Menschen.

Aus der Aufstellung soll ersichtlich sein:

  • Wie viele Asylbewerber, wie viele Flüchtlinge,
  • jeweils seit wann hier untergebracht und für wie lange geplant und
  • wo sind diese Menschen untergebracht.
  • Ist für die Gebäude/Unterkünfte eine Darstellung von Alleinreisenden, unbegleiteten Jugendlichen und/oder Familien möglich?
  • Sind die für eine solche Unterbringung vorgesehenen Gebäude belegt oder wie viele Plätze sind ggf. frei? (Bsp. Ankerzentrum Plätze xxx, davon belegt z. Zt. xxx, in Planung Pfaffenweg für xxx Plätze usw.).

Uns ist bewusst, dass die Zahlen u. U. auch vom Landratsamt ggf. auch von der Regierung von Schwaben eingeholt werden müssen. Um aber bei zukünftigen Anfragen nach Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend reagieren zu können, werden diese Zahlen benötigt.

Wir bitten im Anschluss bei evtl. neuen Anträgen durch Interessenten, z. B. für Containeranlagen, jeweils die aktualisierte Übersicht, wie oben beschrieben, im zuständigen Ausschuss den Unterlagen beizulegen.

Sollte es erforderlich sein, kann die Berichterstattung auch im zuständigen Ausschuss unter „nicht öffentlich“ oder gar „vertraulich“ behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Oßwald, Johannes Stingl, Serkan Yildirim, Hans-Georg Maier, Julia Lidl-Böck“