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Zweibahniger Ausbau der Bundesstraße 10

10. Mai 2017

Beim Ergebnis der neuesten Unfallstatistik zur B 10 besteht dringendster Handlungsbedarf in Richtung Ausbau. Das kann und darf man nicht einfach ignorieren. Sitzung des Stadtrates zum Planfeststellungsbeschluss.

B 10 – zweibahniger Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Breitenhof und Anschlussstelle Nersingen im Zuge der A 7
Sitzung des Stadtrats am 9. Mai 2017, Tagesordnungspunkt 2

Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion:

„Der Planfeststellungsbeschluss vom 22. März 2017 der Regierung von Schwaben ist das Ergebnis eines schwierigen Abwägungsprozesses und es ist ein Versuch, einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen Gesichtspunkten herzustellen. Man muss dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Schwaben sicherlich bescheinigen, dass man bei den zahlreichen Erörterungsterminen und Sitzungen redlich bemüht war, den Bedenken und Einwendungen gerecht zu werden. Gemessen an den in der Stellungnahme der Stadt formulierten Einwendungen gibt es viele Punkte, die vom Bauamt berücksichtigt wurden und wo Verbesserungen erzielt werden konnten z.B. beim Lärmschutz für Burlafingen. Allseits strittig in Richtung Bauamt und Regierung, darin sind sich alle Fraktionen einig, ist nach wie vor die geplante Ausbaubreite von 31 m nach RQ 31 und der damit verbundene Flächenverbrauch. Es gibt auf Bundesebene entsprechende Vorschriften zur Bemessung der Ausbaubreite. Das Staatliche Bauamt hat dargelegt, dass es aus Verwaltungssicht keinen Spielraum zur Verringerung des Ausbauquerschnitts gibt. Dies ist nach wie vor bedauerlich, da sich alle Fraktionen für eine geringere Ausbaubreite ausgesprochen haben.

Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass die vorliegende Planung und der Planfeststellungsbeschluss ein großer Schritt ist, um die Verkehrsprobleme auf der B 10 und in den Ortsdurchfahrten von Burlafingen, Steinheim, Pfuhl und Offenhausen zu lösen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen um den Planfeststellungsbeschluss werden wohl folgen. Selbstverständlich ist es ein gutes Recht zu klagen, wenn Klagebefugnis gegeben ist. Wir können nur hoffen, dass die Klagen gegen die B 10 keine „Endlosschleife“ vor den Gerichten auslöst. Dies könnte ansonsten das Gesamtprojekt gefährden. Sinnvolle Alternativen zum Ausbau sind nicht erkennbar. Beim Ergebnis der neuesten Unfallstatistik zur B 10 besteht dringendster Handlungsbedarf in Richtung Ausbau. Das kann und darf man nicht einfach ignorieren.

Eine Klagebefugnis der Stadt Neu-Ulm ist nach den Ausführungen in der Beratungsunterlage nicht gegeben. Der Vorschlag von gerade eben „wenn man hätte wollen, hätte man was finden können“ geht in die falsche Richtung. Die verwaltungsgerichtliche Klage der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss wäre unzulässig. Allein die Argumentation mit verbesserungswürdigen Sachverhalten beim B 10-Ausbau ergibt keine Klagebefugnis. Das Verwaltungsgericht wird eine Klage der Stadt als unzulässig abweisen. Auf dieser Basis macht es auch keinen Sinn Rechtsmittel einzulegen.

Wir werden dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, keine Rechtsmittel einzulegen, da der Stadt keine Klagebefugnis zusteht.

Johannes Stingl“