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Antrag – Schaffung eines Anwohnerbereichs in der Straße „An der kleinen Donau“

17. Februar 2022

Ein Teil der Radverkehrsachse entlang der Donau führt durch die Straße „An der kleinen Donau“ zwischen Donaustraße und Marienstraße. Ein durch Pkws stark frequentierter verkehrsberuhigter Bereich. Zuweilen haben es Radfahrer schwer hier ungehindert durchzukommen – die Ausweisung eines Anwohnerbereichs soll Abhilfe schaffen.

Antrag der CSU-JU-Fraktionsgemeinschaft vom 16.02.2022:

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
sehr geehrte Damen und Herren,

die CSU-JU-Fraktionsgemeinschaft beantragt:

Die Schaffung eines Anwohnerbereichs in der Straße „An der kleinen Donau“ zur Regulierung des Fahrzeugverkehrs entlang der vorhandenen Radverkehrsachse.

Begründung:

Die Radverkehrsachse entlang der Donau verläuft im Innenstadtbereich zwischen Donaustraße und Marienstraße durch die Straße „An der kleinen Donau“. Diese ist, gemeinsam mit der in Richtung Augsburger Straße abzweigenden Hafengasse, als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Die Straße „An der kleinen Donau“ wird von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern genutzt, insbesondere Fußgängern, Radfahrern und dem motorisierten Individualverkehr (nachfolgende „MIV“ genannt). Diese schmale Straße wird zusätzlich durch die eingezeichneten Kfz-Parkplätze eingeengt.

Einige Verkehrsteilnehmer des MIV nutzen die Straße als Schleichweg, auf der Suche nach einer Parkmöglichkeit und als kurzzeitige Parkmöglichkeit im Bereich zur Marienstraße, um bei den dortigen gastronomischen Einrichtungen Essen abzuholen. Dieser Umstand und die geringe Fahrbahnbreite führt unweigerlich zu Gefahren von Verkehrsteilnehmern des nicht-motorisierten Individualverkehrs, insbesondere von Kindern und Fahrradfahrern mit Kinderanhängern, die diese stark frequentierte Radachse nutzen.

Aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU könnten die Gefahren für den nicht-motorisierten Individualverkehr dadurch verringert werden, wenn die Nutzung der Straße „An der kleinen Donau“ nur noch Anwohnern erlaubt werden würde – konsequenterweise soll diese Regelung auch für die Hafengasse gelten. Ausgenommen davon sollen Taxis sein, um auch weiterhin den Taxistand am Ende der Straße „An der kleinen Donau“ bei der Marienstraße bedienen zu können.

Sollten die beiden Straßen dennoch weiterhin durch Verkehrsteilnehmer des MIV genutzt werden, wäre es den Sicherheitsbehörden möglich, diesen Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro zu ahnden. Die aktuelle verkehrsrechtliche Regelung lässt hinsichtlich der Nutzung keine Ahndungsmöglichkeit zu.

Die verkehrsrechtliche Änderung der Straßen „An der kleinen Donau“ und Hafengasse hat für den Einzelhandel im Nahbereich und die dortigen Anwohner keinerlei negative Auswirkungen, könnte jedoch den Verkehr in diesen Straßen auf ein notwendiges Maß beschränken und somit die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen. Zusätzlich würde ausschließlich den Anwohnern das Parken auf den eingezeichneten Kfz-Parkplätzen in der Straße „An der kleinen Donau“ vorbehalten bleiben.“

Hans-Georg Maier
Johannes Stingl
Juliane Lidl-Böck