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Antrag – Weitere Zuständigkeiten für die Große Kreisstadt Neu-Ulm

13. August 2020

Nach der Ablehnung der Kreisfreiheit im vergangenen Jahr wurde durch das Bayerische Innenministerium geprüft, welche weiteren Zuständigkeiten und Aufgaben die Großen Kreisstadt Neu-Ulm erhalten soll.

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

wir haben mit Schreiben vom 06.10.2019 eine Anfrage bzw. einen Antrag eingebracht, dessen Behandlung seinerzeit einvernehmlich zurückgestellt wurde. Nach diesem Antrag sollte die Verwaltung im zuständigen Gremium darüber berichten, welcher Verfahrensstand nach der Ablehnung des Antrags auf Kreisfreiheit durch das Innenministerium auf dem Weg zu weiteren Zuständigkeiten und Aufgaben für die Große Kreisstadt Neu-Ulm, insbesondere von Zuständigkeiten des Landkreises bzw. der dortigen Unteren Verwaltungsbehörde, zwischenzeitlich erreicht wurde.

Im Zusammenhang mit der Ablehnung des Antrags auf Kreisfreiheit wurde aus dem Innenministerium verlautbart, dass nun geprüft werden solle, ob und ggf. wie die Großen Kreisstädte durch weitere Zuständigkeiten aufgewertet werden können. In diesem Sinne hat sich auch Herr Innenminister Herrmann in einem Schreiben vom 02.09.2019 an die CSU-Stadtratsfraktion geäußert. Wir haben seither nichts mehr vom Innenministerium gehört.

Wir gehen davon, dass nach nunmehr mehr als 1 Jahr seit der ablehnenden Entscheidung des Innenministeriums erste Eckpunkte der konzeptionellen Überlegungen des Innenministeriums vorliegen, die mit den vorliegenden konzeptionellen Vorstellungen der Stadtverwaltung abgeglichen werden können. Hierüber bitten wir zu berichten. Besten Dank für die Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Stingl
Dr. Thomas Ott
Reinhard Junginger
Waltraud Oßwald
Julia Lidl-Böck

Link zum Antrag vom 06.10.2019 –> https://www.csu-fraktion-nu.de/aufwertung-des-aufgabenspektrums/