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Aufwertung des Aufgabenspektrums

8. Oktober 2019

Nach Ablehnung der Kreisfreiheit Neu-Ulms warten die Stadt und die CSU auf die aus München zugesagten weitere Zuständigkeiten für die Große Kreisstadt Neu-Ulm. Wie ist der aktuelle Stand?

Die CSU-Fraktion hat zum o.g. Sachstand eine Anfrage bzw. einen Antrag eingereicht:

„Weitere Zuständigkeiten für die Große Kreisstadt Neu-Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten folgende Anfrage bzw. folgenden Antrag einbringen:
Die Verwaltung berichtet im zuständigen Gremium darüber, welcher Verfahrensstand nach der Ablehnung des Antrags auf Kreisfreiheit durch das Innenministerium auf dem Weg zu weiteren Zuständigkeiten und Aufgaben für die Große Kreisstadt Neu-Ulm, insbesondere von Zuständigkeiten des Landkreises bzw. der dortigen Unteren Verwaltungsbehörde, zwischenzeitlich erreicht wurde.

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Ablehnung des Antrags auf Kreisfreiheit wurde aus dem Innenministerium verlautbart, dass nun geprüft werden solle, ob und ggf. wie die Großen Kreisstädte durch weitere Zuständigkeiten aufgewertet werden können. In diesem Sinne hat sich auch Herr Innenminister Herrmann in einem Schreiben vom 2.9.2019 an die CSU-Stadtratsfraktion geäußert.

Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion in der Sitzung am 3. Juli 2019 hat zudem der Stadtrat einstimmig die Erwartung bekräftigt, soweit die Stadt nicht kreisfrei wird, dass die Bayerische Staatsregierung insbesondere bei Städten unserer Größenordnung eine Aufwertung des Aufgabenspektrums vornimmt.

Wir gehen davon, dass nach nunmehr 4 Monaten nach der ablehnenden Entscheidung des Innenministeriums erste Eckpunkte der konzeptionellen Überlegungen des Innenministeriums vorliegen, die mit den vorliegenden konzeptionellen Vorstellungen der Stadtverwaltung abgeglichen werden können.“

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Stingl, Susanne Salzmann, Katrin Albsteiger, Reinhard Junginger