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Kein voreiliger Beschluss zu Nutzungsgebühren bei Sportstätten

19. November 2025

Die Auswirkungen möglicher Kürzungen, mit denen gezielt „der Sport“ bzw. die Sportvereine unterstützt werden sollen, müssen gesamtheitlich betrachtet werden. Die Sportvereine wären – ausgehend vom BiFaKu-Empfehlungsbeschluss vom 12.11.2025 – von um 37.500 € verringerten Ansätzen bei den Sportfördermitteln betroffen.

Bezug: Einnahmenerhöhung -Einführung von Nutzungsgebühren bei Sportstätten (bei einer Rabattierung von 75%), auf Basis „Sportstättengebühren“, Ausschuss für Bildung, Familie und Kultur am 12.11.2025, Tagesordnungspunkt 2 Einsparmöglichkeiten Dezernat 4 2026

Antrag der CSU-Fraktion zur Sitzung des Stadtrats am 18.12.2025, Haushaltsbeschluss 2026

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir beantragen hiermit,

1. dem in o.g. BiFaKu-Sitzung gefassten Empfehlungsbeschluss zur Einführung von Nutzungsgebühren bei Sportstätten (bei einer Rabattierung von 75 %) zwecks Einnahmeerhöhung um 88.000 € nicht zu folgen.
2. auf die Einplanung der erwarteten Einnahmeerhöhung im Haushalt 2026 zu verzichten.

Begründung:

Die Auswirkungen möglicher Kürzungen bei den Haushaltsmitteln, mit denen gezielt „der Sport“ bzw. die Sportvereine unterstützt werden sollen, müssen gesamtheitlich betrachtet werden.
Die Sportvereine sind – ausgehend vom BiFaKu-Empfehlungsbeschluss vom 12.11.2025 – von um 37.500 € verringerten Ansätzen bei den Sportfördermitteln betroffen. Bei der Haushaltsstelle 5530.7093 wird der ursprüngliche Ansatz 2026 von 377.000 € um 37.500 € reduziert.

Bei den Sportplätzen Instandhaltung (5610.5270) wird der Ansatz im Haushaltsentwurf 2026 von 20.000 € um 5.000 € reduziert (25%), bei 5650.5210 Instandhaltung und Geräte Sporthallen wurde der Ansatz 2026 im Haushaltsentwurf von 35.000 € um 7.000 € reduziert (20%).

Nach dem Empfehlungsbeschluss sollen die von den Sportvereinen zu erhebenden Nutzungsgebühren für die Sportstätten bei 88.000 € liegen. Die finanzielle Gesamtbelastung bei Umsetzung des Empfehlungsbeschlusses läge damit bei etwa 137.000 €. Eine finanzielle Belastung, die für die Vereine sicherlich nicht unbeachtlich ist.

Im Zuge der Befassung des Ausschusses mit dem Thema „Einführung von Nutzungsgebühren bei Sportstätten (bei einer Rabattierung von 75%), auf Basis „Sportstättengebühren“ wurde nicht ausreichend dargestellt, welcher Mehraufwand bei der Verwaltung durch die Einführung entsteht. Es wurde nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Mehrbelastungen (finanziell und Aufwand für Abwicklung) auf die jeweiligen Sportvereine zukommen. Unklar ist auch welche Sportstätten konkret betroffen wären.

Des Weiteren wurden im Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste am 13.11.2025 durch Reduzierung der Ansätze Personal und Kreisumlage hohe Reduzierungen von Ausgabeansätzen im Haushalt erreicht. Ebenso gab es im weiteren Verlauf der Sitzung weitere Kürzungen von Ansätzen, die nicht in der ursprünglichen Sparliste enthalten waren. Dadurch wird die ggf. nicht realisierbare Einnahmenerhöhung durch Nutzungsgebühren mehr als kompensiert.
Aus unserer Sicht sind zunächst Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und den Vereinen, z.B. im Sportausschuss notwendig, um die Finanzierungsfragen für die städtischen Sportstätten mit Vereinsnutzung ganzheitlich anzugehen.

Wir stehen für Gespräche in diesem Zusammenhang ebenfalls zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Salzmann
Gez. Waltraud Oßwald, Reinhard Junginger, Dr. Bernhard Maier, Dr. Thomas Ott, Hans-Georg Maier, Susanne Salzmann, Johannes Stingl