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Barfüßer-Gelände – nächster Schritt in aufwändigem Verfahren

7. Oktober 2023

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung nach intensiver Diskussion das Ausschreibungskonzept mehrheitlich, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, aber mit kleinen Anpassungen, auf den Weg gebracht.

Ein Interessenbekundungsverfahren zur Ausschreibung eines Erbbaurechts für den „Barfüßer“ soll Erkenntnisse bringen, wie es mit dem Gelände und dem Gebäude weitergehen kann. Es soll auch in einer ersten Stufe gelingen, Bewerber und ihr Konzept für das Gelände und die Nutzung des Gebäudes zu gewinnen. Nach einer entsprechenden Sanierung des Gebäudes soll dort wieder eine gastronomische Nutzung mit Biergarten stattfinden.
TOP 2 Stadtrat am 4.10.2023, Entwicklung ehemaliger Barfüßer Gelände – Ausschreibung

Stellungnahme der CSU-Fraktion:
„Besten Dank an die Projektgruppe und die Verwaltung für die Erarbeitung des in den Sitzungsunterlagen dargestellten Ausschreibungskonzepts.

Wir beschäftigen uns etwa seit Mitte 2018 mit dem Anliegen, für das Barfüßer-Gelände und möglichst auch für das Bad Wolf-Gelände zukunftsfähige Nutzungskonzepte zu entwickeln.

Die Ausgangslage am heutigen Tag ist doch so, dass nach Beendigung der durchaus erfolgreichen gastronomischen Zwischennutzung, für ein deutlich sanierungsbedürftiges, städtisches Anwesen in exponierter Lage eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll, die eine nachhaltige Nutzung ermöglicht und der große Sanierungsbedarf erledigt wird, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.

Um es klar zu sagen: Wir sind weiterhin, was die verschiedenen Optionen für das Barfüßer-Gelände anbelangt, offen für alle guten Lösungen. Momentan geht es baulich nun in erster Linie um den Erhalt des Gebäudes mit angemessenen Erweiterungen. Wir würden auch einem Neubau in angepasster Größe als Option nicht aus den Augen verlieren wollen. Der grundstücksbezogene Zugriff der Stadt, d.h. das Eigentum sollte bei der Stadt bleiben, steht nicht zur Disposition. Möglicherweise müssen beim Erbbaurechtsvertrag weitere „Notbremsen“ zu Gunsten der Stadt eingebaut werden.

Wo wir keinen Spielraum sehen, ist die Notwendigkeit eines tragfähigen wirtschaftlichen und organisatorischen Konzepts bei allen Interessenten für den Barfüßer. Die Interessenten bzw. die Bieter müssen das im „Kreuz haben“, d.h. Sanierung und Betrieb.

Die Anforderungen an die Interessenten sind immer eine „Gratwanderung“, die sich zwischen dem, was die Stadt fordert und dem, was für die Interessenten zu leisten im Stande sind, insgesamt noch tragfähig ist.

Für das weitere Verfahren möchten wir entlang unserer Bemerkungen und den Zusagen in der Protokollnotiz zur Sitzung des Stadtrats am 16.02.2022 noch folgende Punkte nachfragen:

Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Sanierungskosten Barfüßer (4,8 Mio. € aus 2019, nps)? Gibt es eine aktuelle Fortschreibung der Sanierungskosten?
Konzept moderne Gastronomie: gibt es das ergänzende HoGa-Gutachten zur Frage, ob sich in einem sanierten Barfüßer überhaupt ein Gastronomiebetrieb nach aktuellen Notwendigkeiten, z.B. hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Gaststättenlogistik, wirtschaftlich betreiben lässt?

Bei den Kriterien im Beschlussvorschlag möchten wir durch die Verwaltung in den vorliegenden Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren klargestellt bzw. sichergestellt haben:

1. Erbbaurecht
Es wurde die Sorge geäußert, dass bei einem Erbbaurecht in bestimmten kritischen Situationen die Stadt nur einen geringen Einfluss auf den Vertragspartner ausüben kann. Besteht die Möglichkeit, in den Vertrag gewisse weitere „Notbremsen“, wie z.B. Sonderkündigungsrechte, aufzunehmen?

2. Höhe Erbbauzins
Macht es Sinn, in die Ausschreibungsunterlagen eine gewisse Mindesthöhe für den Erbbauzins aufzunehmen, ansonsten bleibt die Höhe des angebotenen Erbbauzinses allein dem Interessenten überlassen?

3. Erhalt des Gebäudes und der Bäume
Ziffer 3 des Beschlussvorschlags betrifft den Erhalt des Gebäudes. Könnte an Stelle von „Erhalt“ nicht der Begriff „Möglichst Erhalt des Gebäudes“ aufgenommen werden? Dies würde den großen Unwägbarkeiten bei Sanierung und Erhalt besser Rechnung tragen.
In welcher Phase des Verfahrens wird die Stadt die Vorlage eines prüfbaren technisch/ wirtschaftlichen Sanierungsplans durch den Interessenten verlangen?
Insbesondere das vorläufige Projektergebnis der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe am 09.09.2021 “Erhaltung des Barfüßers“ ist verglichen mit dem, was von der Verwaltung zuvor z.B. in der Sitzungsvorlage Stadtrat vom 25.09.2019 vertreten und u.a. vom FIB beschlossen wurde „….4,8 Mio. € laut Gutachten, so dass eine Weiterführung des Bestands von Seiten der Verwaltung als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde“, war eine „Kehrtwendung“ mit hohem Erklärungsbedarf, der bislang nicht geliefert wurde.

4. Bauliche Änderungen bzw. Erweiterungen
Was versteht man unter dem wesentlichen Charakter eines Gebäudes?

5. Gastronutzung mit Biergarten
Sind die Voraussetzungen für eine „moderne Gastronomie“ mit vertretbarem Aufwand überhaupt zu schaffen? (siehe oben HOGA-Gutachten?)

6. Kulturelle Angebote durch den Betreiber
Sind wir so einverstanden.

Letzter Satz, Seite 1 unten:
Warum sollen nach der Verwaltungsvorlage auch Konzepte zugelassen werden, die nicht vollständig die Kriterien 1 bis 6 erfüllen?

Wir stehen am Beginn eines aufwändigen Verfahrens. Nicht alles ist jetzt schon planbar. Andererseits brauchen wir vernünftige „Leitplanken“ für das Verfahren.
Interessenten zu finden, ist ein erster Schritt, den wir gehen wollen.“

Johannes Stingl