CSU beantragt zum ÖPNV einen gemeinsamen Nahverkehrsplan mit der Stadt Ulm
4. Juli 2019Wir als CSU-Fraktion hätten uns gerne der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV angenommen, um damit auch Themen wie Luftreinhaltung d.h. Maßnahmen für bessere Luft in den Städten und weniger Emissionen im Verkehr, Elektromobilität, automatisiertes Fahren in der Stadt, Chancen für den Radverkehr usw. voran zu bringen und damit die „Mobilitätswende“ in der Stadt nachhaltig besser zu gestalten. In der gestrigen Sitzung haben wir daher beantragt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Ulm einen gemeinsamen Nahverkehrsplan zu entwickeln und diesen mit dem Kreis abzustimmen.
Stadtrat am 3.7.2019, TOP 3 ÖPNV-Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom Landkreis
Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion:
Her Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
in unserer wachsenden Stadt sind attraktive öffentliche Verkehrsmittel ein wichtiges Element für ein lebenswertes Umfeld – aus Gründen der Nachhaltigkeit, zur Daseinsvorsorge und als Teil unserer kommunalen Identität. Die Kommunen und die Verkehrsunternehmen stehen angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen vor der Aufgabe, den kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) so zu organisieren, dass er weiterhin und künftig noch besser zur Nachhaltigkeit in den Städten beitragen kann.
Wir hätten uns aus diesem Grund gerne der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV angenommen, um damit auch Themen wie Luftreinhaltung d.h. Maßnahmen für bessere Luft in den Städten und weniger Emissionen im Verkehr, Elektromobilität, automatisiertes Fahren in der Stadt, Chancen für den Radverkehr usw. voran zu bringen und damit die „Mobilitätswende“ in der Stadt nachhaltig besser zu gestalten.
Zentrales Element ist hierfür nach unserer Auffassung ein gemeinsamer Nahverkehrsplan mit der Stadt Ulm, abgestimmt mit dem Kreis. Die Erarbeitung dieses Planes sollten wir zügig angehen. Ich rate dabei auch zu einer ergebnisoffenen Prüfung, zum Beispiel bei der Frage nach den einzelnen Verkehrsträgern wie Seilbahn, Bus, Schnellbustrassen oder Straßenbahn.
Die Aufgabenübernahme setzt aber voraus, dass wir für diesen Zweck auch Werkzeuge und Mittel in die Hand bekommen, mit denen wir unseren politischen Gestaltungswillen im ÖPNV auch umsetzen können.
Das Angebot des Landkreises vom 13.2. 2019 ist so gestaltet, dass der Stadt bis 2026 ein nennenswerter Gestaltungsspielraum nicht zur Verfügung steht und die Rahmenbedingungen bis 2026 festgeschrieben sind:
- Von den 14 Linien durch Neu-Ulm sollen demnach nur etwa die Hälfte in die Aufgabenträgerschaft der Stadt als „innerstädtische Linien“ übergehen.
- Die Praxis der Direktvergaben, die ja weiterhin fortgesetzt werden soll, lässt Ausschreibungen auf der Grundlage von städtischen Nahverkehrsplanungen bis 2026 und ggf. darüber hinaus nicht zu.
- Die „Engmaschigkeit“ des Angebots, z.B. jeweils Entscheidung des Kreistags zur Übertragung von Linien, jeweils Ausschuss-Beschluss zum jährlichen Ausgleich, Anrechnung des ÖPNV-Aufwands nur insoweit als durch Kreisumlage gedeckt, unzureichende Weitergabe der ÖPNV-Zuschüsse.
Mit einer Aufgabenträgerschaft im Rahmen der Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm wären wir zumindest diesen Problemen aus dem Weg gegangen. Planung, Werkzeuge und Finanzmittel wären bei der Stadt angesiedelt gewesen. Durch die Entscheidung des Innenministeriums ist uns dieser Weg nun verbaut.
Damit hängt die Stadt Neu-Ulm nun weiterhin beim ÖPNV hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten in vollem Umfang davon ab, was der Landkreis in seiner Rechtsverordnung für angemessen hält. Aber, auch in dieser Situation müssen wir nach vorne schauen.
Die Aufgabenübernahme zum 1.1.2020 erscheint uns mangels vernünftiger Gestaltungsspielräume bis 2026 auch im Sinne von finanzierbaren Verbesserungsmöglichkeiten als nicht gegeben. Wir lehnen die Aufgabenübernahmen in dieser Form ab. Wir wollen aber im Gespräch mit dem Landkreis bleiben, insbesondere mit Blick auf das Jahr 2026. Wir sehen hier, sofern die Rahmenbedingungen stimmen, u.U. auch Einigungsmöglichkeiten.
Aus unserer Sicht müsste die Stadtverwaltung mit einer Potenzialanalyse versuchen, die tatsächlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Neu-Ulm auf der Basis eines gemeinsamen Nahverkehrsplans mit der Stadt Ulm im Fall einer ÖPNV-Aufgabenübernahme zu erheben.
Hilfreich wäre auch, wenn die Stadtverwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten, städtische Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtsverordnung beisteuern würde.
Wir möchten zur Beschlussfassung folgenden Antrag einbringen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Ulm einen gemeinsamen Nahverkehrsplan zu entwickeln und diesen mit dem Kreis abzustimmen.
Johannes Stingl
Dazu Artikel in der Neu-Ulmer Zeitung vom 04.07.2019 und SWP 20190704 SWP-Artikel