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Engagement für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: CSU Neu-Ulm setzt sich für bessere Finanzierung und Unterstützung ein

31. Juli 2025

Der aufgeführte Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Damit ist die Resolution zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Neu-Ulm angenommen.

CSU Stadtratsfraktion Neu-Ulm.
Stadtrat am 30.7.2025
Tagesordnungspunkt 7: Resolution der Stadt Neu-Ulm zur Umsetzung des Rechts Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Stellungnahme:

Besten Dank für die Vorlage. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist ein wichtiges Thema.

In der Tat ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein Paradebeispiel für die seit langen Jahren herrschende Praxis, der kommunalen Ebene immer mehr Aufgaben zu übertragen, ohne deren Finanzierung annähernd sicherzustellen. Die fortgesetzte Verletzung des Konnexitätsprinzips, z.B. bei der Ganztagesbetreuung, wird seit Jahren von allen Kommunalen Verbänden moniert, ohne dass zwischendrin viel „passiert“ ist.

Das GaFöG wurde am 11.10.2021 verkündet, am Gesetzgebungsverfahren waren Bundestag und Bundesrat, d.h. auch alle Bundesländer beteiligt.

Der 2021 verabschiedete und im SGB acht verankerte Rechtsanspruch sichert Kindern in Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Angebot ganztägiger Betreuung zu (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) bis 2029/2030 soll allen Grundschulkindern bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein Angebot zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sich hat unter der Überschrift „Ungelöste Probleme – Forderung des DStGB an die neue Bundesregierung“ gemeldet:

1. Fehlende Bundesmittel, in Höhe von rund 1 Milliarde €, im Rahmen des Ganztagsinvestitionsförderprogramms in den Haushalt 2025 einstellen.
2. Fristen Ganztagsinvestitionsförderprogramm, um mindestens zwei Jahre verlängern.
3. Erhöhung der finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten erforderlich.
4. Ferienbetreuung nachbessern.

Mir scheint, dass während der Regierungszeit der Ampelkoalition Dez. 2021 bis Dez. 2024 keine Nachbesserungen i.S. der DStGB-Forderungen erfolgt sind.

Dagegen müssen wir uns wehren. Grundsätzlich kann eine Resolution an zwei Bundesministerien und die Bayerische Staatsregierung ein geeignetes Mittel hierfür sein.

Wir haben uns als CSU-Stadtratsfraktion für einen anderen Weg entschieden:

Wir haben uns in der Sache mit Schreiben vom 6.7.2025 direkt an unsere örtlichen CSU- Abgeordneten Thorsten Freudenberger und Alexander Engelhard gewandt, um dort konkrete Unterstützung einzufordern. Ein erstes Gespräch hierzu hat stattgefunden und es besteht in der Sache ein hohes Maß an Verständnis bei den Abgeordneten für unser kommunales Anliegen. Wir werden die Gespräche auch fortsetzen. Wir werden da auch nicht lockerlassen.

Diesen Weg halten wir für den geeigneteren Weg als das Adressieren einer Resolution an zwei Bundesministerien und die gesamte bayerische Staatsregierung.

Wir möchten Ihnen diesen Zusammenhang vorschlagen, beziehungsweise anregen, die Resolution mit den konkreten Anliegen, auch an die Parlamentarier von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und FWG zu verschicken.

Wir sollten auch vorsichtig sein, mit der globalen Forderung uns an den Freistaat zu wenden, „fehlende“ gesetzliche und fachliche Vorgaben zu machen. Dasselbe gilt für den Bedarf an verbindlichen Regelungen zur Aufsicht, Versicherung und Qualitätssicherung im Ganztagsbereich. Die kommen dieser Forderung nach und wir bekommen immer noch kein zusätzliches Geld.

Der Freistaat kann zutreffend auf zwei Sachverhalte bei den Finanzen verweisen:
Der Länderfinanzausgleich ist im ersten Halbjahr 2025 auf einen Höchstwert von mehr als elf Milliarden Euro angestiegen. Konkret beläuft sich das Volumen des Finanzkraftausgleichs, wie das System inzwischen offiziell heißt, auf 11,178 Milliarden Euro. Das sind rund 1,35 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum, wie aus der Abrechnung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die der Nachrichtenagentur dpa in München vorliegt.
Mit weitem Abstand größtes Geberland ist demnach weiterhin Bayern. Der Freistaat überwies in den ersten sechs Monaten bereits 6,672 Milliarden Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 2,155 Milliarden Euro und Hessen mit 2,039 Milliarden Euro. Als viertes Geberland taucht mit 312 Millionen Euro die Hansestadt Hamburg in der Statistik auf.
Zum Kommunalen Finanzausgleich Ende 2024: Schlüsselzuweisungen steigen in 2025 um rund 409 Millionen Euro, Kommunaler Finanzausgleich 2025 bei rund 12 Milliarden Euro.
All dies sollte uns dennoch nicht davon abhalten, uns mit unseren Bitten und Beschwerden an den Bund und an den Freistaat zu wenden, um die Interessen der Stadt Neu-Ulm zu befördern.
In diesem Sinne verstehen wir die Resolution. Wir werden diese Resolution auf den Weg bringen.

Johannes Stingl
(Bildquelle: Pixabay)