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Erweiterung eines landwirtschaftlichen Anwesens in Finningen

6. März 2021

Dem Erweiterungsvorhaben eines landwirtschaftlichen Anwesens in Finningen wurde durch den BA am 03.03.2021 grünes Licht erteilt – dennoch blieben einige Fragen ungeklärt.

Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU:

„Es ist umständlich, lästig und bedauerlich für den betroffenen Bauherrn, dass sich ein Antrag auf Erweiterung seines Anwesens über so lange Zeit hinzieht. Allerdings ist die Politik nicht nur dem Antragsteller, sondern auch den direkten Anwohnern und der Dorfgemeinschaft gegenüber in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und wie ggf. dieser Um-/Anbau Auswirkungen auf das Umfeld hat.

Wir sind sehr bestrebt, dass gerade in dörflichen Gebieten auch die Landwirtschaft ihre Berechtigung behält. Dies ist jedoch auch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Zum genehmigten Vorbescheid aus dem Jahr 2017 wurden mittlerweile wesentliche Veränderungen vorgenommen, verschiedene Gutachten eingeholt und anderes mehr. Trotzdem bleiben noch viele Fragen ungeklärt, die wir beantwortet haben wollten:

Zu den Plänen:
Wie sieht die Süd-West Ansicht des Stallgebäudes aus? Ist in den Plänen nicht enthalten, wäre aber wichtig für die Vollständigkeit der Unterlagen und für die komplette Einschätzung, da insbesondere der Tank- und Technikraum auf der Südwestseite in der Vorlage erwähnt werden. Wichtig wäre zu wissen, ob die Seiten geschlossen oder offen sind, was vermutlich einen großen Unterschied bzgl. Geruchsemissionen macht. Es gibt in den Plänen keine komplette Ansicht des gesamten Stallgebäudes. Wie sind da die Gesamtmaße? Es sind auf den Plänen insgesamt keine Legenden und keine Beschriftungen der jeweiligen Gewerke eingezeichnet. Nur mit Hintergrundwissen ist zu erkennen, dass der Stall und insbesondere der Laufhof in den Hang gebaut werden.

Zur Sachverhaltsvorlage:
Im Vorbescheid des Jahres 2017 wurde ein Tierhaltung von 110 Stück genehmigt. Jetzt gibt es eine Erhöhung auf 152 Tiere. Das erscheint uns eine nicht unwesentliche Änderung, gerade in Bezug auf eine evtl. Geruchsbelästigung. Ein direkter Anwohner des Grundstückes hatte 2019 fristgerecht eine Nachbarschaftseinwendung eingereicht, die laut Verwaltung dort aber nicht vorlag. Wie darf man das verstehen?

Zu den Gutachten:
In der Sitzung vom Oktober 2020 wurde durch den Ausschuss die damalige Sitzungsvorlage zurückgewiesen, da in der Vorlage mit dem falschen Paragrafen argumentiert wurde. Das neue Gutachten wurde durch den Bauherren im November 2020 in Auftrag gegeben. Hier aber offensichtlich auf der Grundlage der zurückgewiesenen Vorlage. Wir zweifeln hier nicht das/die Gutachten an, sondern können nicht einwandfrei nachvollziehen, aufgrund welcher Vorlage diese in Auftrag gegeben wurden. Entgegen der Aussage des Stadtbaudirektors ist es eben nicht so einfach möglich, als Stadtrat Einsicht in solche Gutachten zu bekommen, was in der Regel aber auch nicht erforderlich ist. In diesem Fall aber wäre wünschenswert gewesen, in der Sitzungsvorlage zumindest teilweise eine Erläuterung für unsere Fragen zu erhalten.

In den einzelnen Sitzungsvorlagen seit 2017 wurde zwischen Paragraf 34 Innenbereich, Dorfgebiet und 35 Außenbereich hin- und hergewechselt. Wieso diese Wechsel stattgefunden haben, konnte die Verwaltung nicht schlüssig beantworten.

Dem Vorhaben konnte in der Sitzung daher nicht einstimmig, sondern nur mehrheitlich zugestimmt werden.“

Joel Hillmann (JU)
Waltraud Oßwald (CSU)