Haushaltsvollzug mit Augenmaß und Sparzwängen
23. Oktober 2026Haushalt – Jahresrechnung 2025: Eine unter dem Strich gute Entwicklung, obwohl die Kreisumlage sich von geplant 52,4 Millionen auf 54,19 Millionen erhöht hatte.
Und trotzdem: Für den Haushaltsplan 2027 werden wir mit den „üblichen“ Sparmaßnahmen nach der „Rasenmäher-Methode“ allein nicht hinkommen.
Der Ausschuss Finanzen, Bürgerdienste, Inneres befasste sich in der Sitzung am 21.10.2026 unter Tagesordnungspunkt 2 mit dem Bericht zur Jahresrechnung 2025.
Die CSU-Stadtratsfraktion nahm in der Sitzung zum Bericht Stellung:
„Besten Dank für den vorliegenden Bericht zur Jahresrechnung 2025.
Die Abschlussdaten sind bezogen auf das Rechnungsjahr 2025 durchaus ordentlich:
Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte von geplant 3,462 Millionen € auf 6,844 Millionen € erhöht werden. Die allgemeine Rücklage liegt bei 28,5 Millionen €.
Die Schulden mit 50,1 Millionen € sind beträchtlich, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bzw. lag zum Jahresende bei etwa 800 € (Durchschnittliche Pro Kopf-Verschuldung kreisfreier Bayerischer Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern 2024 lag bei 1.562 €).
Das immer wieder bemängelte Ausmaß der Haushaltsausgabereste konnte zumindest buchhalterisch sehr stark reduziert werden. Dies hängt mit der nicht aus geschöpften Kreditermächtigung zusammen. Die Entwicklung der Ausgaben im Verhaltungshaushalt im Vergleich zur Haushaltsplanung bei Personal, sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Zuweisungen und Zuschüsse verlief um etwa 8 Millionen unterhalb der Planansätze. Eine unter dem Strich gute Entwicklung, obwohl die Kreisumlage sich von geplant 52,4 Millionen auf 54,19 Millionen erhöht hatte.
Dank an die Verwaltung für den Haushaltsvollzug mit Augenmaß im Jahr 2025!
Die Rahmenbedingungen sind auch im Jahr 2025 schwierig gewesen, da die Städte seit Jahren mit wachsenden Aufgaben und steigenden Ausgaben konfrontiert sind. Daher sind kaum mehr Spielräume für die dringend notwendigen Investitionen vorhanden. Bei den bayerischen Kommunen summiert sich das kommunale Haushaltsdefizit in den Jahren 2024 und 2025 auf rund 10 Mrd. €. Im Jahr 2026 wird ein Defizit von rund 6 Mrd. € erwartet. Die Personalausgaben steigen aufgrund der Tarifsteigerungen, bei den Sozialausgaben ist ebenfalls ein großer Anstieg zu verzeichnen, was sich wiederum in der steigenden Kreisumlage und in der Bezirksumlage widerspiegelt. Der Anstieg der Kreisumlagen und der Bezirksumlagen ist praktisch ungebremst. Bei den Steuereinnahmen ist leider wenig Verbesserung in Sicht, da sich die Ausfallrisiken aufgrund der aktuellen Konjunkturlage deutlich erhöht haben.
Der vom wirtschaftlichen Ergebnis ordentliche Rechnungsabschluss 2025 hilft uns für die Zukunft leider nur bedingt. Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplans 2027 stellen sich als prekär dar, was sich absehbar in hoher Verschuldung, notwendigen Rücklagenentnahmen, weiterhin drohenden Erhöhungen der Kreisumlage/Bezirksumlage und mangelnder Leistungskraft des Verwaltungshaushaushalts abbildet. Es ist daher sicherlich richtig und wichtig, dass der Stadtrat möglichst frühzeitig vor den eigentlichen Haushaltsberatungen sich mit den wichtigsten Eckdaten im kommenden Haushaltsjahr befasst.
Wir werden mit den „üblichen“ Sparmaßnahmen nach der „Rasenmäher-Methode“ allein nicht hinkommen. Es ist eine langfristig angelegte, strategische Hauskonsolidierung mit Aufgabenkritik, Prozessoptimierung, Einnahmesteuerung, Kennzahlen und interkommunalen Vergleichen notwendig, um eine Haushaltssanierung zu erreichen.
Wir müssen immer wieder bei der Bundes- und der Landespolitik eine systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen anmahnen, um die Einnahmegrundlagen zu verbessern und die Ausgabendynamik zu durchbrechen. Die Kommunen brauchen eine aufgabengerechte Finanzierung und eine strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips. Hier ist vor allem der Bund gefordert, Aufgabenkritik zu leisten und die Standards zu reduzieren. Bayern hat für eine auskömmliche Ausstattung des kommunalen Finanzausgleiches zu sorgen, damit wir unsere kommunalen Aufgaben erfüllen können.“
Johannes Stingl