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Mehrzweckhalle Gerlenhofen

10. März 2016

Sanierung oder Neubau? Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird Klarheit bringen. Die CSU bleibt am Ball!

Zur Klärung, ob Sanierung oder Neubau das Richtige in Bezug auf die Mehrzweckhalle in Gerlenhofen ist, hat die CSU-Fraktion nachstehende Anfrage bzw. nachstehenden Antrag eingebracht:

„Im Zusammenhang mit den laufenden Überlegungen um die Sanierung bzw. den Neubau der Mehrzweckhalle in Gerlenhofen bitten wir um einen kurzen Bericht bis wann mit der Ausarbeitung und Vorstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einschließlich einer Bewertung der nichtmonetären Gesichtspunkte zu den Varianten Teilsanierung, Generalsanierung und Neubau der Mehrzweckhalle Gerlenhofen im zuständigen Ausschuss gerechnet werden kann.

Begründung:

Die Mehrzweckhalle in Gerlenhofen ist sanierungsbedürftig. Für die Sanierung der Halle sind die Varianten Teilsanierung, Generalsanierung und Neubau im Gespräch. Der Stadtrat benötigt für seine Entscheidung zu Gunsten der einen oder anderen Variante eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Neben den nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand unterschiedlichen Baukosten der Varianten von 3,5 Mio, 5 Mio bzw. 5,8 Mio € spielen eine Reihe von Kosten- und Nutzenfaktoren für die Entscheidung eine Rolle, die über die Durchführung der Baumaßnahmen hinaus in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellt werden sollten. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von entscheidungsrelevanten Faktoren, die nicht ohne weiteres monetär bewertet werden können wie z.B. die Auswirkung einer Hallenschließung während der Sanierungsarbeiten auf das örtliche Vereinsleben. Es handelt sich um eine komplexe Entscheidung, die sich in der einen oder anderen Form auf Gerlenhofen und die Stadt Neu-Ulm auswirken wird.

Herr Stadtrat Seibold hat am 14. Juli 2014 bereits um einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Variante gebeten und gefragt, ab wann kann man mit einem skizzierten Zeit-und Maßnahmenplan gerechnet werden kann.

Es bedarf aus unserer Sicht einer sorgfältigen Entscheidungsvorbereitung, die wir mit unserer Anfrage/unserem Antrag gerne anstoßen möchten. Wir bitten um entsprechende Informationen über den von der Verwaltung geplanten zeitlichen Verlauf des Entscheidungsprozesses.

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stingl, Rupert Seibold, Waltraud Oßwald“