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Neue Schulsportanlage für den Neubau des Lessing-Gymnasiums

7. Juni 2018

Die CSU-Fraktion kann im Grundsatz und zum jetzigen Stand der Verhandlungen einen Kauf des Grundstücks für die Schulsportanlage des Lessing-Gymnasiums und die kostenfreie Übergabe an den Landkreis durch die Stadt nicht befürworten.

Sitzung des Stadtrats am 6.6.2018, Tagesordnungspunkt 4, Erwerb des Grundstückes Fl.Nr. 934/30 der Gemarkung Neu-Ulm für den Neubau einer Schulsportanlage im Zuge des Neubaus des Lessing-Gymnasiums.

Stellungnahme für die CSU-Stadtratsfraktion:

„Wir bekennen uns eindeutig zur Planung und zum Bau des Lessing-Gymnasiums am vorgesehenen Standort in Neu-Ulm und wir begrüßen die mit dem Landkreis Neu-Ulm getroffene Vereinbarung zur Abwicklung des Vorhabens auch für den Fall der Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm.

Gleichwohl müssen wir auf folgende Eckpunkte dieses Schulbaus hinweisen:

1. Der Landkreis ist Schulaufwandsträger des Lessing-Gymnasiums. Dies schließt nach dem bayerischen Schulaufwandsgesetz und dem Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Bereitstellung von Schulsportanlagen mit ein. Die Beschaffung des passenden Grundstücks ist damit eindeutig eine Angelegenheit des Landkreises.

2. Die Aufgabe einer kreisangehörigen Stadt beschränkt sich bei einem Gymnasium in der Schulaufwandsträgerschaft des Kreises auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Schulsportanlage. Dieser Aufgabe sind wir mit entsprechenden Beschlüssen bereits nachgekommen.

3. Die Stadt kann Vermögen nach den Grundsätzen des Kommunalen Wirtschaftsrechts im Grundsatz nicht verschenken, daran vermag auch der Grundsatzbeschluss des Kreises aus dem Jahr 1973, der genau dies vorsieht, nichts ändern. Der Grundsatzbeschluss aus 1973 des Kreistags bindet nicht die Stadt.

4. Genau mit dem Argument „der Kreis ist nicht zuständig und wir können nichts verschenken“ hat der Kreis von der Stadt für das Grundstück am Pfuhler Schulzentrum für die KiTa Donaukinder 300.000 € verlangt.

5. Die Stadt zahlt Kreisumlage in ganz beträchtlicher Höhe. „Neben-Kreisumlagen“ zur Baufinanzierung von Kreisschulen wollen wir nicht leisten.

6. Die Kommunikation per Mail durch die Kreisverwaltung in Richtung der Stadt mit dem Inhalt „Da gemäß des Beschlusses des Kreistags vom 20.11.1973 Schulbaumaßnahmen des Landkreises nur realisiert werden können, wenn die jeweilige Schulsitzgemeinde sich bereit erklärt, die erforderlichen Grundstücke kostenlos dem Landkreis zu übereignen, bitte ich um Überprüfung und Mitteilung, ob die Stadt Neu-Ulm selbst mit der Stadt Ulm verhandeln will oder dies der Landkreis im Auftrag der Stadt Neu-Ulm machen soll“ halten wir unter „Partnern“, wie dies vom Landkreis ja stets betont wird, für völlig unangebracht und unangemessen. Es geht ja immerhin um rund 400.000 €, die der Landkreis von der Stadt erwartet.

Lassen Sie mich auch noch eines bemerken:

Wir können uns absolut nicht vorstellen, dass die 25 kreisfreien Städte in Bayern, zum Teil mit Einwohnerzahlen von ganz deutlich unterhalb derer von Neu-Ulm, als Schulträger von Gymnasien derartige Diskussionen mit dem Kreis führen müssen. Wenn man sich die Gymnasiums-Landschaft in mit Neu-Ulm vergleichbaren Städten wie Kempten, Landshut oder Rosenheim anschaut, kann man als kreisangehörige Stadt normalerweise gut verstehen, was „Schullandschaft vor Ort in einer Hand“ an Vorteilen bringt.

Wir können uns auch nicht vorstellen, dass man das neue Lessing-Gymnasium, unabhängig von der Schulträgerschaft, mit den im Kreishaushalt 2019 bis 2021 jeweils eingeplanten 5 Mio € realisieren kann.

Wir werden im Grundsatz und zum jetzigen Stand der Verhandlungen einen Kauf des Grundstücks für die Schulsportanlage des Lessing-Gymnasiums und die kostenfreie Übergabe an den Landkreis durch die Stadt nicht befürworten.

Im Interesse des Lessing-Gymnasiums beantragen wir, die Verwaltung mit Verhandlungen zu beauftragen, aus denen die gesamte Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten rund um das Lessing-Gymnasium z.B. alter Standort, neuer Standort, Schulsportanlage für den Fall der Kreisfreiheit und auch der Kreisangehörigkeit abschließend hervorgeht.“

Johannes Stingl

Presseartikel zum Thema: Südwest Presse und Neu-Ulmer Zeitung vom 08.06.2018