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Prüfantrag zur Umgestaltung und Nutzungsänderung der Augsburger Straße

28. August 2024

Ist die Zweispurigkeit der Augsburger Straße zwischen Kant- und Heinrich-Heine-Straße noch zeitgemäß oder gäbe es sinnvollere Alternativen? Dieses Thema soll mit unserem Antrag durch die Verwaltung geprüft werden.

Prüfantrag der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU vom 21.08.2024:

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

die Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU stellt folgenden Prüfantrag:

Es soll die Umgestaltung bzw. eine teilweise Nutzungsänderung der Augsburger Straße in östliche Fahrtrichtung zwischen Kant- und Heinrich-Heine-Straße geprüft werden, insbesondere durch

  • die Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur und
  • eine sinnvolle Nutzungsänderung der rechten Fahrspur, bspw. als Busspur, Radschnellweg, Kombination aus Busspur und Rad(schnell)weg oder für kostenfreie Parkplätze.

Im Kreuzungsbereich Augsburger Straße / Schubertstraße soll stadtauswärts (östliche Fahrtrichtung) eine separate Abbiegespur zum Abbiegen in die Schubertstraße erhalten bleiben. Der Kreuzungsbereich Augsburger Straße / Heinrich-Heine-Straße / Ortsstraße („OMV-Kreuzung“) bleibt von diesem Prüfantrag unberührt.

Weiterhin soll eine Querungshilfe der Augsburger Straße in der Verlängerung der bereits bestehenden Radfahrer- und Fußgängerverbindung zwischen Schillerstraße und Augsburger Straße (zwischen der Schillerstraße 30 und 30/1) geprüft werden.

Begründung:

Die Augsburger Straße als ehemalige Bundesstraße stellt die Hauptverkehrsstraße von der Stadtmitte in Richtung Osten dar und führt durch die Ortsteile Stadtmitte, Offenhausen und im weiteren Verlauf durch Pfuhl und Burlafingen. In den meisten Abschnitten wurde die Straße bereits zurückgebaut und ist nur noch einspurig befahrbar. Im Bereich zwischen Heinrich-Heine- und Kantstraße in Richtung Innenstadt (westliche Fahrtrichtung) wurde die Zweispurigkeit weitestgehend durch bauliche Maßnahmen und/oder mittels Fahrbahnmarkierungen auf einen Fahrstreifen reduziert.  Stadtauswärts (östliche Fahrtrichtung) ist die Augsburger Straße zwischen Kant- und Heinrich-Heine-Straße durchgehend zweispurig und weist aufgrund der Innerörtlichkeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf. Lediglich eine aktuelle Baustelle auf Höhe der Augsburger Straße 142 (NUWOG-Neubau Schillerstraße) engt die Zweispurigkeit temporär ein.

Die Zweispurigkeit verleitet laut den Berichten mehrerer Anwohner manche Verkehrsteilnehmer insbesondere in den Abend-/ Nachtstunden zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.

Eigene Erfahrungen mit der baustellenbedingten Einspurigkeit auf Höhe der Augsburger Straße 142 in östlicher Fahrtrichtung zeigen, dass die rechte Fahrspur im Bereich zwischen Kantstraße und der Baustelle kaum noch durch den MIV genutzt wird. Somit ist aus Sicht unserer Fraktionsgemeinschaft für den gesamten Bereich zwischen Kant- und Heinrich-Heine-Straße eine Zweispurigkeit nicht erforderlich und daher entbehrlich.

In der Prüfung einer Umnutzung sollen unter anderem die Ideen

  • Einrichtung eines Radschnellweges,
  • Einrichtung einer Busspur,
  • die Kombination aus Busspur und Rad(schnell)weg sowie die
  • Einrichtung von kostenlosen Parkmöglichkeiten

behandelt werden – auch Mischnutzungen wären denkbar.

Wichtig bei jeder Art der Umnutzung ist uns jedoch, dass gerade die Kreuzungsbereiche Augsburger Straße / Schubertstraße sowie Augsburger Straße / Heinrich-Heine-Straße / Ortsstraße von möglichen Anpassungsmaßnahmen unberührt bleiben, sodass der Verkehr an den Kreuzungsbereich problem- und gefahrlos abfließen kann.

Sollte sich die Verwaltung gegen eine Umnutzung in kostenlose Parkflächen aussprechen, wäre es dennoch wünschenswert, bei bestimmten Anlässen (z.B. Schwörmontag) temporäre Parkmöglichkeiten auf den umgenutzten Flächen zuzulassen.

Abschließend sollte in die Prüfung einer Nutzungsänderung die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer über die Augsburger Straße auf Höhe der bereits bestehenden Radfahrer- und Fußgängerverbindung zwischen Schillerstraße und Augsburger Straße (zwischen Schillerstraße 30 und 30/1) einbezogen werden. Eine dortige Querungshilfe würde die bereits bestehende Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil Offenhausens an dieser Stelle komplettieren, die Fahrgeschwindigkeit des MIV (ggf. durch Installation von zusätzlicher warnender Beleuchtung) verringern und dem „wilden Queren“ der stark frequentierten Augsburger Straße entgegenwirken.“

Johannes Stingl
Waltraud Oßwald
Hans-Georg Maier
Maximilian Löwlein