Zurück

Sofortige Schließung des unbeschrankten Bahnübergang in Gerlenhofen? – Nicht mit uns!

25. November 2021

Auf Antrag der FWG-Fraktion soll der unbeschrankte Bahnübergang in Gerlenhofen mit sofortiger Wirkung geschlossen werden – nicht nur unsere Fraktion sieht das anders.

Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU aus dem Planungs- und Umweltausschuss vom 23.11.2021 – TOP11 – Sofortige Sperrung des Bahnübergangs ‚BÜ 77,3 St.-Wolfgang-Straße Gerlenhofen‘ – Antrag der FWG-Fraktion vom 20.10.2021:

„Der Grund des gegenständlichen Antrags der FWG-Fraktion sind zwei tragische Unfälle aus den Jahren 2016 und 2021, bei welchen ältere Menschen am unbeschrankten Bahnübergang in Gerlenhofen ums Leben gekommen sind.

Im Antrag wird auf die Gefahr des unbeschrankten Bahnübergangs abgestellt, mit keinem Wort jedoch die Gefahren erwähnt, welche durch eine sofortige Vollsperrung folgen. Wie die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage richtig beschrieben hat, ist davon auszugehen, dass es vermehrt zu illegalem Übertreten der Gleise kommen wird. Aus der letzten Sitzung, in welcher über den Bahnübergang berichtet und diskutiert wurde, wurde außerdem zurecht moniert, dass eine Schließung des Bahnübergangs für Kfz eine Nichteinhaltung der Einsatzzeiten der Rettungsdienste zufolge habe.

In einem Bericht der Südwest Presse vom Montag, den 22.11.2021 behaupten Sie, Herr Prießnitz als Fraktionsvorsitzender der FWG, dass hier eine „Organhaftung“ bestünde. Aus dieser wollen Sie herauskommen.

Als Beispiel nennen Sie einen tragischen Unglücksfall in Neukirchen aus dem Jahre 2016, bei welchem drei Kinder in einem Löschwasserteich ertrunken sind. Daraufhin wurde der damalige Bürgermeister der Gemeinde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig gesprochen.

Grund des Schuldspruchs war die Gefahr von rutschigen Steinen im Uferbereich und vor allem ein fehlender Zaun um den Teich – bei einem Löschwasserteich ist gesetzlich ein 1,25 Meter hoher Zaun vorgeschrieben. Ein solcher Zaun war an besagtem Teich trotz der bekannten Gefahr nicht vorhanden.

Und genau diesen tragischen Unglücksfall vergleichen Sie nun mit dem uns vorliegenden Problem des unbeschrankten Bahnübergangs in Gerlenhofen.

Nach Ihrer Auffassung müssten durch die Verwaltung sämtliche bekannten Gefahrenstellen im Stadtbereich gesperrt werden – zumal, nebenbei bemerkt, die Verkehrssicherungspflicht an Bahnübergängen bei der Deutschen Bahn und eben nicht bei der Stadt Neu-Ulm liegt.

Unserer Meinung nach ist Ihr Vergleich nicht nur unpassend, sondern schlichtweg unseriös!

Die Stadtverwaltung ist auch dahingehend in Schutz zu nehmen, dass diese eben nicht, wie von Ihnen behauptet, untätig war.

Einerseits wurden die vorherrschenden Gefahren im Zuge einer Verkehrsschau mit Vertretern von Polizei, Bahn, Verwaltung und Landwirtschaft abgeschätzt und gegeneinander abgewägt, andererseits wird das Projekt Bahnübergang priorisiert vorangetrieben und soll baldmöglichst umgesetzt werden – dann aber mit Sinn und Verstand!

Abschließend möchte ich auf den Vergleich des Fraktionsvorsitzenden der FWG im letzten Absatz des gleichen Artikels der Südwest Presse eingehen:

Darin wird u.a. auf die Sperrung des Uferwegs am Pfuhler See eingegangen, welche aufgrund von Biberbiss an Bäumen durchgeführt wurde.

Anders als am unbeschrankten Bahnübergang in Gerlenhofen können die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung des Uferwegs davon ausgehen, dass dort keine konkreten Gefahren durch umfallende Bäume bestehen.

Sowohl Ihre Argumente gegenüber der Presse, Herr Prießnitz, als auch der vorliegende Antrag auf sofortige Sperrung des Bahnübergangs, sind aus unserer Sicht nichts weiter als gelebter Populismus  – ohne sich der Konsequenzen einer solchen Maßnahme bewusst zu sein.

Zumal, abschließend bemerkt, etliche Bürgerinnen und Bürger Gerlenhofens einer Sperrung des Übergangs entschieden widersprechen.“

Hans-Georg Maier

(Symbolbild)