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Stellungnahme/Antrag – Aktueller Bauzeitenplan der Grundschule Burlafingen

6. Februar 2021

Der Bau der Grundschule Burlafingen verzögert sich – dies ärgert nicht nur die Bürger*innen, sondern auch den Stadtrat.

Stellungnahme und Antrag der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU im Ferienausschuss am 03.02.2021, Tagesordnungspunkt 4 Grundschule Burlafingen, Aktueller Bauzeitenplan:

„In der Sitzung des Stadtrats am 18.12.2019 wurde in der Sitzungsvorlage über den damaligen Zeitplan für den Neubau der Grundschule Burlafingen informiert. Wichtige terminliche Eckpunkte waren dabei die geplante Antragstellung für die Schulbauförderung, der Baudurchführungsbeschluss, die Baugenehmigungsphase im November/Dezember 2020 und die Inbetriebnahme bis September 2023.

Heute ergibt sich im neuen Zeitplan final eine geplante Inbetriebnahme der Schule im September 2024, also ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Das ist eine beträchtliche Zeitverzögerung bei der Umsetzung des Projekts, die bei uns erhebliche Zweifel an einer wirksamen Projektsteuerung durch die städtische Bauverwaltung aufwerfen.

Der neue Projektplan sieht nun den Zuschussantrag im Juli 2021 und die „Zustimmung der Regierung“ im Mai 2022 vor.

Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren ist eine wichtige Aufgabe der Projektsteuerung.

Bei 20 Mio. € Baukosten sind wir nämlich dringend auf den Zuschuss von geplant 8 Mio. € angewiesen. Wir haben große Bedenken, ob der benötigte Zuschussbescheid bis im Mai 2022 vorliegt. Eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ oder „einen vorzeitigen Maßnahmen-Beginn“ halten wir für den Start der Bauarbeiten nicht für ausreichend. Der neue Projektplan und die bisherige Abwicklung des alten Projektplans lassen uns weitere Verzögerungen und Kostensteigerungen befürchten.

Wir empfehlen daher und bitten die Verwaltung dringend, für die Projektsteuerung des Neubaus der Grundschule Burlafingen unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Beauftragung eines externen Dienstleisters zu ergreifen.

Wir denken, dass der Gesamtstadtrat bzw. heute der Ferienausschuss hier auch mitgehen kann.

Wir begründen dies auch gerne:
Von einer externen Projektsteuerung im beantragten Sinne erwarten wir uns eine weitere Planungsoptimierung, eine spürbarere Wahrnehmung der Bauherreninteressen, eine durchgängige Kostenoptimierung und eine nachhaltige Verfahrensbegleitung mit dem Ziel, nunmehr eine zügige Realisierung des Neubaus innerhalb des vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmens zu gewährleisten.

In unserer näheren Umgebung gibt es verschiedene Beispiele für den Einsatz von Projektsteuerern wie z.B. im Kreis Neu-Ulm beim Lessing-Gymnasium, oder im Alb-Donau-Kreis: Blaubeuren (Neubau Gemeinschaftsschule), Blaustein (Sanierung und Anbau Realschule), Gemeinde Staig (Gemeinschaftsschule), sogar beim Orange Campus bei einer geringeren Investitionssumme wurde auf Wunsch der beiden Städte eine Projektsteuerung eingerichtet – alle mit einem durchaus positiven Ergebnis für die Bauherren.

Projektsteuerung mit Planen, Überwachen und Steuern ist die wichtigste Aufgabe des Projektsteuerers während der Projektdurchführung und umfasst alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Ist-Werte des Projekts (z.B. Termine, Kosten, Ergebnisse) innerhalb der gesetzten Toleranzen möglichst nahe an den Planwerten zu halten. Es kann künftig beispielsweise nicht mehr akzeptiert werden, dass in einem städtischen Projektzeitplan zu einem Schulbau der „November“ als Antragstermin ausgewiesen wird, obwohl der Antragstermin nach Schulbauförderprogramm der „September“ sein muss, um dann aber auch noch im „November“ doch keinen Antrag einzureichen.

Wir möchten nach alldem insgesamt der Verwaltung die Möglichkeit eröffnen, für die erfolgreiche Projektsteuerung des Neubaus der Grundschule Burlafingen unverzüglich alle notwendigen Schritte bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters zu ergreifen. Dies würde auch zur Entlastung der Verwaltung beitragen.

Und am Rande bemerkt:
Nach unserem Wissen gab bzw. gibt es ein Empfehlungsschreiben des Bayer. Finanzministeriums an die Kommunen, ab einer Investitionssumme von 5 Mio. Euro eine Projektsteuerung einzubinden.“

Johannes Stingl
Waltraud Oßwald