19. November 2025
Kein voreiliger Beschluss zu Nutzungsgebühren bei Sportstätten
Die Auswirkungen möglicher Kürzungen, mit denen gezielt „der Sport“ bzw. die Sportvereine unterstützt werden sollen, müssen gesamtheitlich betrachtet werden. Die Sportvereine wären – ausgehend vom BiFaKu-Empfehlungsbeschluss vom 12.11.2025 – von um 37.500 € verringerten Ansätzen bei den Sportfördermitteln betroffen. mehr