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Wie steht es um die Sicherheit in Neu-Ulm?

13. März 2024

Seit längerer Zeit werden unterschiedliche Plätze in Neu-Ulm als Treffpunkt und Aufenthaltsort für Jugendliche und junge Erwachsene genutzt. Mehrere Vorfälle seit der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass es in diesen Bereichen gefühlt zu einer überproportional hohen Anzahl an Gewalt- und Eigentumsdelikten kommt. Wir wollen diesen Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger nachgehen und von der Verwaltung und Polizei deren Einschätzungen erfahren.

Da diese Thematik sehr vielfältig ist, haben wir einen ausführlichen Antrag zu verschiedenen Schwerpunkten gestellt:

Fraktionsübergreifender Antrag der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft, FDP und FWG, 12.03.2024

„Antrag und Berichterstattung zur Entwicklung der Gewaltkriminalität in Neu-Ulm

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,

Fraktionsübergreifend von CSU, JU, FDP und FWG beantragen wir einen zeitnahen Bericht zu folgenden Themen:

  • Entwicklung der Gewaltkriminalität
    Wie hat sich die begangene Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Neu-Ulm seit 2018 entwickelt, basierend auf den tatsächlichen Fallzahlen.
    Zusätzlich bitten wir um eine Differenzierung nach Alter der Täterschaft und ob die Taten von Einzelpersonen oder aus Gruppen heraus begangen wurden.
    Außerdem sollen mögliche Auswirkungen aufgrund der Nähe zur Stadt Ulm beleuchtet werden, welche zusammen mit der Stadt Neu-Ulm einen gemeinsamen kriminal-geografischen Raum bildet.
  • Entstehung von Brennpunkten
    Es soll erläutert werden, ob sich innerhalb des Stadtgebiets von Neu-Ulm bereits Brennpunkte (Kriminalitätsschwerpunkte) entwickelt haben oder die Gefahr für solche Entwicklungen realistisch erscheint.
  • Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität

Es soll erläutert werden, welche Maßnahmen zur Verhinderung von Gewaltkriminalität seitens der Stadt Neu-Ulm und der örtlichen Polizei bereits ergriffen wurden oder zukünftig ergriffen werden.

Weiterhin beantragen die o.g. Fraktionen/-Gruppierung des Neu-Ulmer Stadtrats eine umgehende Prüfung

  • ob der Bereich des Julius-Rohm-Platzes / ZOB Neu-Ulm / Durchfahrt Glacis Galerie als gefährlicher Ort gem. des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) eingestuft werden kann.
  • ob und bis wann die benannten Örtlichkeiten mit audiovisuellen Einrichtungen (Videoüberwachung) ausgerüstet werden können. Hierbei wird zusätzlich um eine Kostenabschätzung der Maßnahmen gebeten.
  • wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden können.

Wünschenswert wäre eine Berichterstattung durch einen Vertreter / eine Vertreterin einer örtlichen Polizeidienststelle.

Die Dringlichkeit des beantragten Berichts und der beantragten Prüfungen basiert auf der Tatsache, dass sich in jüngster Vergangenheit mehrere Fälle der Gewalt- und Eigentumskriminalität im Bereich des Julius-Rohm-Platzes / ZOB Neu-Ulm / Durchfahrt Glacis Galerie ereignet haben. Außerdem bilden diese Bereiche, insbesondere in den Frühlings-/Sommermonaten, einen beliebten Treffpunkt bzw. eine beliebte Aufenthaltsörtlichkeit für Jugendliche und junge Erwachsene, weshalb eine ansteigende Begehung von Straftaten zu befürchten ist.

Im Zusammenhang mit den gegenständlichen Anträgen darf an die Beauftragung einer „Kriminologischen Regionalanalyse“ erinnert werden, welche bereits am 09.07.2019 durch die Fraktionen von CSU, Grüne und Pro Neu-Ulm beantragt wurde. Grund hierfür war die erneute besorgniserregende Steigerung der Kriminalhäufigkeitszahl im Jahr 2018.

Auf Nachfrage wurde in der FIB-Sitzung vom 20.07.2022 die ausstehende Durchführung der „Kriminologischen Regionalanalyse“ für das Jahr 2023 beabsichtigt. Bis heute wurden dem Stadtrat keine Ergebnisse bekanntgegeben.

Begründung:

Seit längerer Zeit wird der Bereich Julius-Rohm-Platzes / ZOB Neu-Ulm / Durchfahrt Glacis Galerie als Treffpunkt und Aufenthaltsort für Jugendliche und junge Erwachsene genutzt.

Mehrere Vorfälle seit der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass es in diesen Bereichen gefühlt zu einer überproportional hohen Anzahl an Gewalt- und Eigentumsdelikten kommt. Dabei wird vermehrt aus Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen heraus agiert. Auch bei der jüngsten Tat, bei welcher Anhänger des SSV Ulm 1846 Fußball Opfer von Gewalt wurden, konnte dieses Vorgehen konstatiert werden.

Auch besorgte Rückmeldungen aus der Neu-Ulmer Bürgerschaft werfen ein sehr schlechtes Bild auf diese Bereiche der Neu-Ulmer Innenstadt. Berichtet wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche andere Leute anpöbeln, belästigen oder gar offen mit Gewalt drohen. Dies hat zur Folge, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft negativ beeinflusst wird und dieser zentrale Bereich der Neu-Ulmer Innenstadt zwischenzeitlich gänzlich gemieden wird.

Für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stellen diese Vorkommnisse eine untragbare Entwicklung dar, welcher konsequent entgegengewirkt werden muss.

Eine Möglichkeit, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wieder zu verbessern, sind regelmäßige Bestreifungen durch die Polizei und das Ordnungsamt sowie die Durchführung von regelmäßigen und konsequenten Personenkontrollen.

Um verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen und präventiv die Identität von potenziellen Tätern feststellen zu können, wird beantragt, den Bereich Julius-Rohm-Platzes / ZOB Neu-Ulm / Durchfahrt Glacis Galerie seitens der Stadt Neu-Ulm als „gefährlichen Ort“ gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2a PAG (Polizeiaufgabengesetz) einzustufen.

Um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern, wird die Installation von Videoüberwachung an den Stellen im o.g. Bereich befürwortet, an welchen das Zusammentreffens von Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Passanten hauptsächlich zu verzeichnen ist.

Auch wenn Videoüberwachung die Begehung von Straftaten nicht vollständig verhindern kann, ist diese dennoch aus zweierlei Gründen zu befürworten – einerseits dient sie der Prävention, da sie eine abschreckende Wirkung auf die potenzielle Täterschaft haben kann. Andererseits können die Aufzeichnungen nach einer begangenen Tat als wichtiges Beweismittel zur Ermittlung der Täterschaft dienen (Repression).

Trotz unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen, darf als positives Beispiel von Videoüberwachung deren Einsatz in Fahrzeugen des ÖPNV genannt werden.

Das oberste Ziel der Stadt Neu-Ulm muss sein, das gelittene subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern, einer gestiegenen Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken und zu diesem Zweck alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen.

Johannes Stingl (CSU), Waltraud Oßwald (CSU), Hans-Georg Maier (CSU), Patrick Bais (JU), Dr. Alfred Schömig (FDP), Günter Gillich (FDP), Christina Richtmann (FWG)“