
Antrag – Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Ortstraße in Offenhausen
13. Februar 2022Die Ortstraße in Offenhausen bildet den historischen Kern des Stadtteils. Die ersten Bauernhöfe wurden hier im 16. Jahrhundert erbaut. Ein Bebauungsplan soll den historischen Charakter auch bei künftigen Neubauprojekten bewahren.
Antrag der Fraktionsgemeinschaft von CSU und JU vom 09.11.2022:
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CSU-JU-Fraktionsgemeinschaft beantragt:
- Erstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Ortstraße in Offenhausen, welcher zukünftigen Bauherren u.a. vorschreibt, die architektonischen Gegebenheiten der Bestandgebäude aufzugreifen und bei Neubauprojekten entsprechend umzusetzen.
- Prüfung der Anwendbarkeit einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauBG
(§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauBG – Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.
Begründung:
Die Ortstraße in Offenhausen gilt als historischer Ortskern Offenhausens, welcher seit Jahrhunderten durch Bauernhöfe geprägt ist. Bereits im 16. Jahrhundert befanden sich in der Ortstraße mindestens drei landwirtschaftliche Anwesen – der Peterbauer (heutige Ortstraße 9), Beim Schatz (heutige Ortstraße 11) und Der Baurengarten (heutige Ortstraße 16).
Auch heute noch ist die Ortstraße in Offenhausen geprägt von großen landwirtschaftlichen Anwesen. Aktive Land-/Viehwirtschaft wird aktuell nur noch im Hofanwesen Ortstraße 16 betrieben, alle anderen Höfe werden nicht mehr bewirtschaftet. Mehrere der landwirtschaftlichen Anwesen in der Ortstraße (Hausnummern 6, 12 und 14) wurden bereits an Investoren verkauft. Eigentümer der Grundstücke Ortstraße 12 und 14 ist die Sparkasse, Eigentümer des Grundstücks Ortstraße 6 ist die Lange Immobiliengesellschaft Ulm.
Aufgrund des ungebremsten Zuzugs und der daraus resultierenden Erfordernis von neuem Wohnraum, soll an Stelle der Höfe Wohnbebauung entstehen. Einen ersten Entwurf zum geplanten Wohnkomplex auf dem Anwesen der Ortstraße 6 wurde den Nachbarn durch den Investor bereit vorgestellt. Dieser sieht vor, die Architektur der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude in Form einer Giebelständigkeit aufzugreifen und somit dem historischen Kern Offenhausens architektonisch Rechnung zu tragen.
Da davon auszugehen ist, dass über die kommenden Jahre und Jahrzehnte auch die restlichen landwirtschaftlichen Anwesen in der Ortstraße und der näheren Umgebung in Rahmen der Nachverdichtung durch Wohnbebauung ersetzt werden, muss dieses historisch bedeutsame Zeugnis zumindest architektonisch und somit visuell erhalten bleiben und bei neuen Bauprojekten entsprechend Berücksichtigung finden.
Aktuell besteht für den Bereich der Ortstraße noch kein Bebauungsplan, welcher zukünftige Bauträger dazu verpflichtet, die Architektur der Bestandsbauten aufzugreifen und in ihren Neubauprojekten entsprechend umzusetzen. Durch die zeitnahe Aufstellung eines Bebauungsplans, ggf. durch die Anwendung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauBG, könnte die Neubebauung im Bereich der Ortstraße in Offenhausen reguliert und somit an den historischen Kern des Stadtteils erinnert werden.
Um die Stimmung und die Meinungen der Eigentümer, der in der Ortstraße in Offenhausen befindlichen Anwesen einzuholen und einzuschätzen, wurde eine Befragung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans überwiegend begrüßt wird – einerseits zur Regulierung der Größen und Ausdehnungen der zukünftigen Bauvorhaben, andererseits zur Erhaltung des historischen Ortsbildes, wie z.B. die Giebelständigkeit.“
Hans-Georg Maier (CSU)
Johannes Stingl (CSU)
Serkan Yildirim (CSU)
Eva Treu (JU)