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Genehmigung heißt vorher zustimmen und nicht nachträglich „durchwinken“

25. Juni 2023

Offenkundig sind Aufträge oberhalb des Grenzwertes von 50 T € durch die Verwaltung vergeben worden, die nun im Ausschuss nachträglich genehmigt werden sollen. Die finanziellen Rücklagen schwinden damit erheblich.

Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste am 21.6.2023, TOP 2, überplanmäßige Ausgabe für ÖPNV-Beratungsleistungen sowie für die überörtliche Bauprüfung (betrifft in ähnlicher Form auch die Tagesordnungspunkte 3 und 4, auch jeweils Genehmigung von über planmäßigen Ausgaben)

Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm

„Der Finanzausschuss hat sich in den Sitzungen im März, April und Mai 2023 bereits mit verschiedenen überplanmäßigen Ausgaben für überörtliche Prüfung, das Nuislheim, Kita Steinheim, Hirthstraße und Jugendhaus Vorfeld befasst. Insgesamt wurden hier 1,6 Millionen € überplanmäßige Ausgaben genehmigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben erfolgte innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel, die eigentlich für andere Zwecke vorgesehen waren.

Beim Finanzzwischenbericht im Finanzausschuss am 17.5.2023 wurde festgestellt, dass „die Luft für die städtischen Finanzen deutlich dünner geworden ist“ als im Haushalt 2023 geplant. Ursächlich hierfür die erhöhte Kreisumlage, die Tarifsteigerungen, die Inflation, die Zinsentwicklung und überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt. In der Sitzung ging es auch um die Frage, wie die Stadtfinanzen bei den geschilderten Entwicklungen im Jahr 2023 dauerhaft auf Kurs zu halten seien.

In der heutigen Sitzung geht es bei den Tagesordnungspunkten 2, (3,4) wiederum um die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben von gesamt 700.000 €, die nun durch die Deckungsreserve bzw. voll durch Rücklagenentnahme gedeckt werden sollen. Bei der allgemeinen Rücklage kommt hinzu, dass bei der gemeinsamen Stadtratssitzung mit Ulm 4,2 Millionen € Rücklagenentnahme für die Gänstorbrücke beschlossen wurden.

Wir vermissen in den Sitzungsvorlagen hier zu den Eckpunkten unseres Haushalts Steuerungsinformationen in der gegenwärtigen Haushaltssituation und hätten gerne Antwort auf folgende Fragen, z. B.:

1. Allgemeine Rücklagen, Stand, Entnahmen

Wir haben im Haushalt 21,8 Millionen € an Rücklagenentnahmen eingeplant. Sind die heute zu beschließenden Rücklagenentnahmen in diesem Betrag enthalten oder kommen die „obendrauf“?
(Antw. der Verwaltung: Der Stand der Allgemeinen Rücklage kann final erst am Jahresende 2023 beurteilt werden. Dann werde man sehen welche Anteile der allgemeinen Rücklage zur Deckung von Ausgaben herangezogen werden mussten.)

2. Entwicklung überplanmäßiger Ausgaben

Stehen nach Kenntnis der Verwaltung weitere überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt an, die wiederum über Rücklagenentnahmen gedeckt werden müssten?
(Antw. Verw.: Nach momentanem Kenntnisstand der Verwaltung gibt es derzeit keine weiteren Erkenntnisse zu anstehenden überplanmäßigen Ausgaben).

3. Verfahren bei der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Wir haben den Eindruck, dass bei den Tagesordnungspunkten 2 (3,4), die überplanmäßigen Ausgaben zum großenteils schon geleistet wurden oder zumindest über den Haushaltsansatz hinaus Aufträge erteilt wurden. Dies entspricht nach unserem Verständnis nicht dem in § 10 Abs. 8 GeschO vorgesehenen Verfahren der Genehmigung, Genehmigung heißt für uns vorher zustimmen und nicht nachträglich „durchwinken“. Dies entspricht auch nicht unseren Vorstellungen, wie der Finanzausschuss seiner Steuerungsfunktion bei den überplanmäßigen Ausgaben gerecht werden kann. Obwohl die Obergrenze für die Verwaltung bei 50.000 € für überplanmäßige Aufträge oder Zahlungen liegt, sind offenkundig entsprechende Aufträge oberhalb des Grenzwertes durch die Verwaltung vergeben worden, die nun im Ausschuss nachträglich genehmigt werden sollen.
(Antw. Verw.: Bei der Abwicklung von Baumaßnahmen könnte je nach Projektverlauf und Dringlichkeit der Maßnahme ohne Unterbrechung der Bauarbeiten nicht immer sichergestellt werden, dass im Ausschuss zuvor eine formelle Genehmigung eingeholt werden kann).

4.Wie teilen sich die beim TOP 2 genannten überplanmäßigen Ausgaben von 260.000 € in Beratungsleistungen für ÖPNV und überörtlicher Bauprüfung?
(Antw. Verw.: Von den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 260.000 € entfallen ca. 77 T € auf die Prüfungsleistungen des Kommunalen Prüfungsverbands.)

Johannes Stingl