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Internetverfügbarkeit an Schulen

16. Dezember 2023

Der Vertrag mit dem Anbieter sollte auch in Anbetracht der z.T. langen Zeit zwischen Vertragsabschluss und den Verlegearbeiten für den Breitbandanschluss so kurzfristig wie möglich geschlossen werden.

Die CSU-Fraktion stellt daher nachstehenden Prüfantrag:

Antrag auf die Prüfung und den Vertragsabschluss mit der SWU Telenet zum 01.01.2024 für den Breitbandanschluss der Karl-Salzmann Mittelschule, Emil-Schmid Mittelschule, Grundschule Pfuhl und Grundschule Weststadt.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Im Ausschuss BiFaku wurde am 12.07.2023 die Variante 1 für den Breitbandanschluss an den oben genannten Schulen beschlossen. Ferner wurden bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 auch entsprechende Mittel berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang wurde uns auf Nachfrage in den Haushaltsberatungen im Bauausschuss am 14.11.2023 mittgeteilt, dass die Verträge für die Schulen mit der SWU Telenet erst geschlossen werden können, sobald der Haushalt der Stadt Neu-Ulm vom Landratsamt genehmigt worden ist. Die Freigabe des Haushaltes durch das Landratsamt Neu-Ulm kann sich erfahrungsgemäß bis in den April 2024 ziehen.

Wir von der CSU-Fraktion sind der Meinung, dass dies eine sehr nachteilige Verfahrensweise der Verwaltung für die Schulen bzw. die Schülerinnen und Schüler ist. Der Vertrag sollte auch in Anbetracht der z.T. langen Zeit seit Abschluss der Verlegearbeiten für den Breitbandanschluss so kurzfristig wie möglich geschlossen werden.

Im Namen der CSU beantragen wir daher:

1. zu prüfen, ob die Verträge mit der SWU Telenet zum 01.01.2024 geschlossen werden können.
2. Wenn die Prüfung ergibt, dass dies kein Problem darstellt, ist der Vertrag zum 01.01.2024 zu schließen, damit den Schulen die nötige Bandbreite schnell zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Yildirim, Susanne Salzmann, Julia Lidl, Johannes Stingl“