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Kommt jetzt ein Neubau Lessing-Gymnasium oder nicht?

4. Juli 2019

Die CSU-Fraktion befürwortet nach wie vor mit Nachdruck den Neubau des Gymnasiums in Wiley Nord. Es ist auch ein sehr wichtiges Vorhaben für die Stadt, das wir nach Kräften unterstützen wollen. In der Stadtratssitzung gab es daher eine eindeutige Stellungnahme.

Stadtrat am 3.7.2019, TOP 4 Grundstück für das Lessing-Gymnasium in Wiley Nord – Stand des Verkaufsangebots an den Landkreis Neu-Ulm
Stellungnahme der CSU-Stadtratsfraktion:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

wir befürworten die Behandlung des Tagesordnungspunkts im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung. Spätestens seit durch Pressemitteilungen und durch entsprechende Presseberichte versucht wurde, die Angelegenheit in die Richtung zu schieben, dass die Ursachen für die Verzögerungen beim Bau des neuen Gymnasiums auch bei der Stadt zu suchen seien, besteht hier Handlungsbedarf in Richtung der interessierten Öffentlichkeit.

Die CSU-Fraktion befürwortet den Neubau des Gymnasiums in Wiley Nord. Es ist auch ein sehr wichtiges Vorhaben für die Stadt, das wir nach Kräften unterstützen wollen.

Wir müssen aber auch darauf hinweisen, dass der Kreis als Schulträger der zuständige Aufgabenträger für den Neubau des Lessing-Gymnasiums ist. Es ist ein Bauvorhaben des Kreises, bei dem auch die gesamte Projektsteuerung angesiedelt ist.

Wir haben größtes Verständnis für das Anliegen der Schulleitung, der Lehrer/innen, der Eltern und der Schüler/innen, die auf eine schnelle Entscheidung zu Gunsten des Neubaus plädieren.

Die Stadt Neu-Ulm hat als Standortkommune des Gymnasiums die notwendigen Schritte getan, um den Neubau voran zu bringen, d.h. wir haben unsere „Hausaufgaben“ erfüllt:

  • Das Grundstück in Wiley Nord ist seit mehreren Jahren für den Kreis optiert. Es waren seinerzeit auch andere Nutzungen bei diesem Grundstück im Gespräch z.B. Wohnbebauung.
  • Der Bebauungsplan wurde für das Gymnasium abgeändert.
  • Eine Planungsvereinbarung für den Fortgang der Planungen im Falle der Kreisfreiheit wurde von der Stadt unterschrieben.
  • Das Kaufangebot für Grundstück wurde im März 2019 unterbreitet.

Beim Thema „Hausaufgaben“ auf Seiten des Kreises würden wir es begrüßen, wenn auch der Kreis sich eindeutig zum Neubau bekennen würde und die finanziellen Notwendigkeiten in ihrer Gesamtheit entsprechend in seinem Haushalt darstellen würde. Mit Planungsraten von jährlich 5 Mio. € in den nächsten 3 Jahren lässt sich ein Projekt von 50 Mio. € jedenfalls nicht nach vorne bringen. Wir warten auch schon seit einem Jahr auf die erste Sitzung des gemeinsamen Projektausschusses, der durch den Landkreis einberufen werden müsste.

Der angebotene Preis von 170 €/qm ist ein sachgerechter, transparenter und nachvollziehbarer Preis, bei dem die Stadt durch die Ermäßigung für öffentliche Zwecke schon einen Preisnachlass von rund 3 Mio. € gewährt hat. Gemessen am tatsächlichen Verkehrswert des Grundstücks in dieser Lage von 500 bis 600 €/qm ist die Subventionierung des Kaufpreise durch die Stadt noch um einiges höher.

An diesem Preis von 170 € möchten wir festhalten einschließlich der auf Kreisseite strittigen Sicherungsrechte für die Stadt. Das Angebot der Stadt an den Kreis für ein Grundstück im Zentrum der Stadt kann auch nicht mit Verweis auf den Kindergartenstandort am Pfuhler Schulzentrum auf die vom Kreis gewünschten 100 € /qm abgesenkt werden.

Es besteht sicherlich die Notwendigkeit, mit dem Kreis weiter im Gespräch zu bleiben. Weitere Verhandlungen erscheinen uns zur Grundstücksfrage beim alten Lessing-Gymnasium und unter Umständen auch bei der vom Kreis nunmehr ins Spiel gebrachten Turnhallenkapazität in der FOS/BOS geboten.

Der alte Standort des Gymnasiums wird bei Aufgabe des dortigen Schulbetriebs im Jahre 2024/25 jedenfalls beim Kreis verbleiben, so dass sich hier eventuell die Frage nach einem Bebauungsplan stellen könnte. Wir können nicht in einem aktuellen privat-rechtlichen Kaufvertrag schon heute vereinbaren, was die Stadt in ein paar Jahren öffentlich-rechtlich für Verpflichtungen erfüllen soll z.B. beim Bebauungsplan. Dieses Ansinnen macht die Verhandlungen um das neue Grundstück unnötig schwierig. Dennoch sollten wir über die Zukunft des Altstandorts mit dem Kreis verhandeln.

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag insoweit zu, als er an dem Kaufangebot vom März 2019 in den weiteren Verhandlungen festhalten will.

Johannes Stingl

Dazu Artikel in der NUZ vom 04.07.2019 und SWP 20190704 SWP-Artikel , sowie Artikel in der NUZ vom 05.07.2019