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Krankenhausdaseinsvorsorge und Krisenfestigkeit

18. Mai 2023

Die Versorgung in medizinischen Versorgungsgebieten für die Region muss auch weiterhin mit den bestehenden und geplanten Gesundheitseinrichtungen sichergestellt werden. Durch die Reformpläne von Gesundheitsminister Lauterbach zur Versorgung mit Krankenhausleistungen müssen wir für die Region einige Sicherstellungen treffen.

Antrag an die Städte Ulm und Neu-Ulm:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Krisenfestigkeit der Doppelstädte sowie auch der umliegenden Region gehört auch eine ausreichende Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen.

Ausgelöst durch die Reformpläne von Gesundheitsminister Lauterbach zur Versorgung mit Krankenhausleistungen, ordnen sich regional die Versorgungskompetenzen ein Stück weit neu. Zur regionalen Resilienz-Garantie gehört auch die Gewährleistung und Abrufbarkeit von ausreichenden Krankenhausdienstleistungen, insbesondere in Krisenzeiten und/oder im Katastrophenfall.

Allein kriegsbedingt haben wir im letzten Jahr ein Wachstum von bis zu 5000 Bürgern in der Region erlebt, die Gesundheitsdienstleistungen und Trauma-Nachsorge bei Ärzten und in den Krankenhäusern der Region zusätzlich in Anspruch genommen haben.

Während der Corona Pandemie haben die Kliniken beider Städte einen Betten-Notfallplan zur Versorgung von Schwerstkranken aufgestellt, der glücklicherweise ausreichend Kapazitäten vorgesehen und ermöglicht hatte, Pandemieopfer aus Frankreich und Italien zusätzlich zu versorgen.

Von daher bitten wir in der nächsten gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte darzustellen,

1. für welche Patientenanzahl die Versorgung in welchen medizinischen Versorgungsgebieten für die Region mit den bestehenden und geplanten Gesundheitseinrichtungen sichergestellt werden kann.

Wir bitten Sie insbesondere,
2. bei Kliniken und Krankenhäusern die Bettenkapazitäten zur Regelaufnahme sowie solche unter Belastung bei Stresssituationen vorsorge- und krisenbedingt zu erheben
3. hierauf fußend eine Krankenhausvorsorgeplanung mit Land und im Falle des Bundeswehrkrankenhauses auch mit dem Bund abzustimmen und den Gemeinderäten der beiden Städte zur Beratung vorzulegen.

Wir bitten zudem die nachfolgenden Themen bei der Planung zu berücksichtigen und soweit die Haushalte der Städte betroffen sind, zur Beschlussfassung vorzulegen.

• Bereits jetzt besteht durch die Schließung mehrerer Geburtsstationen in der Region ein Engpass bei der Krankenhausversorgung mit ausreichend Betten in Geburtskliniken. Zum Teil müssen Gebärende zurück oder anderweitig verwiesen werden. Wir bitten daher, ein besonderes Augenmerk auf die Bettenplanung der regionalen Neonatologie zu legen und auch die Angebote von Geburtshäusern durch freie Hebammen hier mit einzubeziehen.

• Spezialisierung der Viszeralchirurgie in der Donauklinik Neu-Ulm.

• Versorgung von Rettungskorridoren: Weiterentwicklung des klinikübergreifenden Sicherheitskonzeptes (KLÜSIKO) und Festlegung von
 Städteübergreifende Rettungskorridoren und die Verteilung auf priorisierende Versorgungsstrukturen für dringend bedürftige Unfallopfer auf Kliniken der Region
 Verteilungspläne nach Schwerst-, Mittel oder Leichtverletzten
 Festlegung von Rettungs- und Transportwegen bei Katastrophenalarm oder Großunfällen in den Innenstädten und/oder Gewerbegebieten sowie
 Verabschiedung der Evakuierungs- und Versorgungspläne.

• Bündelung von Einkauf und Beschaffung, Bevorratung und Schaffung von Produktionskapazitäten von Medikamenten und medizinischem (Verbrauchs-)Material.

Die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln muss auch in Krisensituationen gewährleistet sein, doch bestehen bereits in der aktuellen Lage seit längerem andauernde Beschaffungsengpässe bei bestimmten Wirkstoffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Kienle für die CDU/UfA-Fraktion Ulm und Johannes Stingl für die CSU-Stadtratsfraktion Neu-Ulm