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Monatelange Diskussionen – und bisher kein Ergebnis

1. Dezember 2017

Bis heute gibt es keine verwertbaren Angaben des Grundstückseigentümers über eine geplante Nutzung des Baugebiets an der Reuttier Straße. Die CSU-Fraktion beantragt eine Beschleunigung des Verfahrens, damit nicht unnötig lange Verwaltungskräfte gebunden sind.

Antrag:

„Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 14.11.2017, Tagesordnungspunkt 11
Bebauung des Grundstücks Cam, Flst. Nr. 262/24, östlich der Reuttier Straße zwischen Bahntrog und Bahnhofstraße – weiteres Vorgehen Bebauungsplan M 111

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Antrag einbringen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in den laufenden Verhandlungen mit Herrn Cam zur Bebauung des o.g. Grundstücks mit Nachdruck darauf zu drängen, dass Herr Cam seine planerischen Absichten für die Bebauung des Grundstücks zügig gegenüber der Verwaltung offenlegt.

2. Über diese planerischen Vorstellungen und Absichten ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt umgehend zu berichten.

3. Sollten bis Ende Februar 2018 die benötigten Planungsabsichten und Vorstellungen gegenüber der Verwaltung nicht konkret offengelegt worden sein, wird das Verfahren zu einem Bebauungsplan nicht weitergeführt und die Gespräche zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümer werden beendet.

Begründung:

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 26.07.2017 im Rahmen einer entsprechenden Bauvoranfrage mehrheitlich die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks festgestellt, mit der Maßgabe dass die Ein – und Ausfahrt in die Reuttier Straße nur jeweils nach rechts erfolgen darf, und bestimmte rückwärtige Grundstücksbereiche als nicht erschlossen gelten. Entlang des Bauvorbescheids ist eine Bebauung also auch jetzt schon im Rahmen des Baurechts möglich.

Seit weit über einem Jahr diskutieren der Stadtrat und die Verwaltung über die Bebauung des oben genannten Grundstücks östlich der Reuttier Straße. Der Grundstückseigentümer hat von Anfang an keine oder nur unzureichende Angaben über eine künftige oder geplante Bebauung gemacht. Dies ist insofern wichtig, weil außer städtebaulichen Aspekten, die Verkehrsplanung wissen muss, mit welcher Verkehrsfrequenz in die Reuttier Straße zu rechnen ist. Inzwischen wurde dem Grundstückseigentümer angeboten, ein städtebauliches Konzept in Abstimmung mit der Stadt zu entwerfen und von der Verwaltung aus wurden in 2017 mehrere Gespräche mit dem Eigentümer geführt. In der letzten Ausschussberatung des SU am 14.11.17 hat sich herausgestellt, dass bis dahin weiterhin keine verwertbaren Angaben des Grundstückseigentümers über eine geplante Nutzung vorlagen.

Der evtl. notwendige Bebauungsplan ist ohne aktive Mitwirkung des Bauherrn jedoch nicht möglich. Bei der letzten Sitzung des SU hatten wir nicht den Eindruck, dass der Bauherr im gebotenen Umfang im Verfahren zum Bebauungsplan mitwirkt. Im Interesse einer ressourcenschonenden Arbeitsweise der Stadtplanung erwarten wir, dass die Verhandlungen in Anbetracht der ggf. mangelnden Mitwirkung der Bauherrschaft nicht unbegrenzt fortgeführt werden, während andere wichtige Vorhaben der Stadt planerisch nicht angegangen werden können, weil knappes Personal anderweitig gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Aicham-Bomhard, Thomas Ott, Johannes Stingl“