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Neubau Lessing-Gymnasium

24. Juni 2022

Die Gesamtkonzeption ermöglicht, dass mit dem Neubau des „Lessing“ ein neues Schulzentrum aus FOS/BOS, Mark-Twain-Grundschule und eben dem Lessing-Gymnasium entstehen kann. Wir befürworten den Neubau des Gymnasiums, jedoch bleiben noch einige wesentliche Fragen offen bzw. sind noch nicht geklärt.

TOP 5 Stadtrat am 22.06.2020, Neubau 4-zügiges Lessing-Gymnasium mit zwei 3-fach Sporthallen und Freisportanlagen, Stadtmitte, Wiley Nord
-Zustimmung zu den städtebaulichen Vorgaben des Realisierungswettbewerbs des Landkreises // -Bedarf und Finanzierung eines Sporthallenteils und Außenflächen // -Bedarf und Finanzierung einer Tribüne

Stellungnahme der CSU-Fraktion

„Wir freuen uns, dass wir in der heutigen Sitzung den Neubau des Lessing-Gymnasiums in Wiley Nord auf der Tagesordnung des Stadtrats haben. Es ist auch für die Stadt ein sehr wichtiges Vorhaben, für den Schulstandort Neu-Ulm insgesamt, das wir nach Kräften unterstützen.
In diesem Zusammenhang kommen wir heute auch auf die gemeinsame Absichtserklärung der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises vom Januar 2020 zurück, in welcher die verfahrensmäßigen Eckpunkte für die Gesamtkonzeption „Neubau des Gymnasiums“ einschließlich Grundstück, Freisportflächen und Sporthallen vereinbart wurden. Diese Gesamtkonzeption ermöglicht, dass mit dem Neubau des „Lessing“ ein neues Schulzentrum aus FOS/BOS, Mark-Twain-Grundschule und eben dem Lessing-Gymnasium entstehen kann.

Die gemeinsame Absichtserklärung basiert auf einem schlüssigen und fairen Interessensausgleich. In diesem Geist wollen wir die heute zur Diskussion stehenden städtebaulichen Fragen behandeln.
Dabei haben wir zu berücksichtigen, dass der Kreis als Schulträger der zuständige Aufgabenträger für den Neubau des Lessing-Gymnasiums ist. Es ist ein Bauvorhaben des Kreises, bei dem auch die gesamte Projektsteuerung angesiedelt ist.
Es ist ein komplexes, finanzträchtiges und ehrgeiziges Schulbauprojekt mit dem Kreis als zuständigem Schulträger, der Stadt als Schulträger für die Grundschule und als „Grundstückslieferant“ und Träger der Bauleitplanung.

Wir gehen davon aus, dass auch die Vereine von den neuen großen Sporthallen profitieren werden.
Nun gilt es diese Planungen im Sinne der Schulfamilie schnell voranzutreiben und dabei auch dafür zu sorgen, dass städtische Interessen gewahrt bleiben.

Dazu gehört aus unserer Sicht:
Städtebauliche Vorgaben: (Ziffer 1 Beschlussvorschlag)
1. Regenerative Energie (Seite 4 Beschlussvorlage, 3. Aufzählungsstrich)
• Im Sinne des Klimaschutzes, in den Verhandlungen mit dem Landkreis sind die städtebaulichen Vorgaben für den Wettbewerb um Ausführungen zum Einsatz von regenerativen Energien insbesondere PV-Anlage auf den Dächern zu erweitern.
(siehe auch die kürzlich beschlossene Pflicht zum Solar-/PV-Dach bei von der Stadt erworbenen Grundstücke, das Lessing-Gymnasium soll mit Fernwärme versorgt werden)

2. Stellplätze (Seite 5 Beschlussvorlage, 12. Aufzählungsstrich mit Erläuterungen)
• Die notwendigen Stellplätze sollen im Dietrich-Parkhaus nachgewiesen werden. Es müssen in ausreichendem Umfang Kfz-Stellplätze während des Schulbetriebs und während der Vereinsnutzung im Dietrich-Parkhaus vorhanden sein.

• Die Verwaltung wird hier noch entlang der momentanen tatsächlichen Belegung des Dietrich-Parkhauses einschließlich der für das Gymnasium benötigten Stellplätze darstellen, wie dies gelingen wird.
• Stellplatzbedarf nach gegenwärtig gültiger Reglung, d.h. Stellplatzsatzung 2018 mit Richtzahlenliste sind 4 Kfz-Stellplätze je Klassenzimmer, d.h. 40 mal 4 ergibt 160 Stellplätze
• Überarbeitung der Stellplatzsatzung? Absehbarer künftiger Stellplatzbedarf nach überarbeiteter Satzung soll nur noch bei 2 Kfz-Stellplätzen je Klassenzimmer liegen (Parkplatz-AG) d.h. 80 Stellplätze. Von den zuständigen Gremien ist das noch nicht beschlossen. Verbindliche Ansagen der Stadt in Richtung Kreis für den Wettbewerb sind hier notwendig.

Bedarf und Finanzierung Sportanlagen (Ziffer 2 Beschlussvorschlag, Seite 6 Beschlussvorlage)
• Der städtische Anteil für die Grundschule an den Gesamtbaukosten auf Basis der gegenwärtigen Kostenprognose des Landkreises werden bei 6,8 Mio. € liegen.
• Es soll grundsätzlich beschlossen werden, 6,8 Mio. – unter dem Strich mit Schulbauförderung 4,55 Mio. € – von der Stadt zu finanzieren sind, ohne dass dieser Betrag bislang abschließend geprüft werden konnte.
• Die Verwaltung ist aufgerufen, darzustellen, wie in Verhandlungen mit dem Landkreis die finanziellen Eckpunkte für die Kostenbeteiligung der Stadt an den Sportanlagen für die Grundschule, insbesondere auch den Kostenverteilungsschlüssel prüfbar verifiziert werden können.
• Die Verwaltung ist aufgerufen, darzustellen, wie in Verhandlungen mit dem Landkreis für die Vereinsnutzung der Sportanlagen die notwendigen Eckpunkte vereinbart werden können.
• Die Verwaltung ist auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses aufgerufen, im Hinblick auf eine spätere Vereinsnutzung zügig ein Beteiligungsverfahren für die Neu-Ulmer Sportvereine zu organisieren, mit dem für die Vereinsnutzung der Sportanlagen die notwendigen konkreten Bedürfnisse der Sportvereine einschließlich Tribüne zumindest erhoben werden können.

Tribüne (Ziffer 3 Beschlussvorschlag, Seiten 6 und 7 der Beschlussvorlage)
• Die Tribüne, ob und wenn ja wie groß, betreffen die Frage, „Vereinsnutzung“, d.h. etwaigen Bedarf insbesondere der Sportvereine einen für Tribünen bestimmter Größe und ggf. auch die schulische Nutzung.
• Ist das Vorhaben Sportanlagen mit 6,8 Mio. € bzw. 4,55 Mio. netto plus ggf. 2 Mio. € für die kleine Tribüne im Haushalt/Finanzplan überhaupt der Stadt überhaupt noch darstellbar/finanzierbar?
• Hinweis auf den Finanzzwischenbericht zum 30.04.2022:
Nach dem vorliegenden Finanzzwischenbericht zeichnet sich im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 eine eher „unerfreuliche“ Entwicklung für den städtischen Haushalt ab. Die für 2022 geplante Zuführungsrate von 3,36 Mio. € wird sich voraussichtlich um 1,5 Mio. € auf 1,89 Mio. € verringern, obwohl die Stadt zusätzlich noch eine Corona-Hilfe zum Gewerbesteuerausgleich von 860.000 € vereinnahmen konnte, die im Haushaltsplan 2022 bislang nicht eingeplant war. Im Verwaltungshaushalt 2022 werden wir damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung des Verwaltungshaushalts in Höhe der ordentlichen Tilgung (notwendig ca. 2,5 Mio. €) nicht erreichen. Der Verwaltungshaushalt ist damit als leistungsschwach anzusehen.

Gleichermaßen ergibt sich im Vermögenshaushalt 2022 eine ebenfalls bedenkliche Entwicklung: Die mit 21,5 Mio. € geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird sich um ca. 2 Mio. auf 23,6 Mio. € erhöhen. Gleichzeitig ergibt sich auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalts, dass die mit 1,85 Mio. € geplanten Beitragseinnahmen um 450 Mio. € niedriger ausfallen werden. Ursache hierfür ist eine langfristige und erneute personelle Unterbesetzung in der Verwaltung.

Blicken wir auf die bekannten Eckdaten des Haushaltsplans 2023 mit einer erneut hohen Rücklagenentnahme von 11,15 Mio. €, einer Kreditaufnahme von 15,8 Mio. € und geplanten Baumaßnahmen mit 34,7 Mio. €. Es stellt sich die Frage, welche Überlegungen der Verwaltung es gibt, dieser Haushaltsentwicklung bereits im Haushaltsjahr 2022 gegenzusteuern, und was geplant ist?

Unklar: Wie hoch sind die Mehrkosten bei einer Tribüne größer 199 Zuschauer? (mehrere Mio.?)
Unklar: Welche Auswirkungen hätte der Status „Versammlungsstätte“ bei z.B. Stellplatzbedarf auf die dann notwendige Ausstattung der Sporthalle?
Unklar: Werden die finalen städtebaulichen Vorgaben der Stadt, die im Wettbewerbstext des Kreises erscheinen, nochmals im Stadtrat/Ausschuss vorgestellt?

• Dem Vorschlag heute, Ziffer 3 Beschlussvorschlag Zustimmung zum Prüfauftrag für Tribüne mit 199 Plätzen, wollen wir folgen.

• Wir erwarten allerdings auch, dass nach Vorlage des Wettbewerbsergebnisses sich der Stadtrat nochmals mit der Frage der Tribüne u.a. auch mit einer größeren Tribüne beschäftigt, d.h. hierüber nochmals beraten wird.“

Der Stadtrat fasste nach intensiven Diskussionen folgende Beschlüsse:

1. Der Stadtrat stimmt den städtebaulichen Vorgaben für den Realisierungswettbewerb zu.
2. Der Stadtrat stimmt dem Bedarf und der Finanzierung eines Sporthallenteils sowie von Freisport- und Außenanlagen durch die Stadt Neu-Ulm grundsätzlich zu.
3. Der Stadtrat stimmt dem Prüfauftrag für den Realisierungswettbewerb zu, in dem die Berücksichtigung einer Tribüne für max. 199 Besucher einzuplanen ist. Über die weitere Vorgehensweise entscheidet der Stadtrat erst nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Kostenverteilungsschlüssel für sämtliche Sportanlagen und Nebenflächen mit dem Landkreis im Zuge der Vertiefung der Planungen zu verhandeln und dem Stadtrat zu berichten.

Johannes Stingl