19. November 2025

Kein voreiliger Beschluss zu Nutzungsgebühren bei Sportstätten

Die Auswirkungen möglicher Kürzungen, mit denen gezielt „der Sport“ bzw. die Sportvereine unterstützt werden sollen, müssen gesamtheitlich betrachtet werden. Die Sportvereine wären – ausgehend vom BiFaKu-Empfehlungsbeschluss vom 12.11.2025 – von um 37.500 € verringerten Ansätzen bei den Sportfördermitteln betroffen. mehr