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Kritisch hinterfragt – Statusberichte zu Baumaßnahmen > 500.000 Euro

27. Mai 2022

Im Bauausschluss am 25.05.2022 wurden mehrere Bauprojekte > 500.000 Euro mittels neu gestalteten Statusberichten vorgestellt – seitens unserer Fraktion wurden kritische Nachfragen gestellt.

(Auszug aus dem Redebeitrag zum TOP 12 – Baumaßnahmen > 500.000 Euro im Hochbau; BA vom 25.05.2022)

„Das Berichtswesen bzw. die Statusberichte der Baumaßnahmen wurden in dieser Form erstmalig erstellt und sind ein deutlicher Schritt in Richtung der notwendigen Transparenz zum Projektverlauf. Daher gilt ein großer Dank an die Verwaltung für die Ausarbeitung dieser Statusberichte.

Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass sich die meisten Baumaßnahmen im grünen Bereich befinden. Etwas Verwunderung ist bei uns jedoch dahingehend aufgekommen, dass ein Projekt wie beispielsweise die Grundschule Burlafingen als „grün“ ausgewiesen wird, obwohl hier sowohl der Kosten-, als auch der Zeitrahmen im Gegensatz zur ursprünglichen Planung weit überschritten wurden.

Weiterhin ist anzumerken, dass bei zwei Baumaßnahmen der ursprüngliche Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (Umkleide Offenhausen, MZH Gerlenhofen) nicht ausgewiesen ist. Da diese Daten jedoch für eine Nachvollziehbarkeit dringend erforderlich sind, bitten wir die Verwaltung, diese Daten bei der nächsten Berichterstattung mit anzugeben.

Auf eine Baumaßnahme würden wir jedoch gerne näher eingehen –
nämlich die der Mehrzweckhalle (MZH) Gerlenhofen.

Diese Baumaßnahme ist seitens der Verwaltung als „kritisch“ eingestuft, da zum aktuellen Zeitpunkt sowohl die Kosten nicht gedeckt sind, als auch eine massive Verzögerung der Inbetriebnahme zugrunde liegt.

Folgende, aus unserer Sicht, grundlegende Fragen würden wir jedoch gerne beantwortet haben:

  1. Was ist mit der Rückführung der 121.800 Euro aus dem HH-Jahr 2018 passiert und, noch viel erschwerender, wie kommt es zu einem Fehlbetrag von fast 700.000 Euro im Jahr 2020? Hierzu hätten wir gerne entsprechende Erklärungen.
  2. Können wir davon ausgehen, dass es sich bei dem Fehlbetrag um bereits genehmigte Mittel handelt oder sind darin auch Preissteigerungen aufgrund der Verzögerungen enthalten?
  1. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist mittlerweile für Oktober 2022 geplant,
    2 Jahre (!) später als die ursprüngliche Planung vorsah.
    Bezieht sich dieser Fertigstellungszeitpunkt allein auf die Halle oder auch auf die Außenanlagen?

Insgesamt fühlen wir uns in dem Beschluss bestätigt, zukünftig bei Bauprojekten über 5 Mio. Euro eine externe Projektsteuerung einzusetzen bzw. eine Ablehnung nur mit einer entsprechenden Kommentierung seitens der Bauverwaltung zuzulassen. Wir sind nämlich weiterhin der Meinung, dass eine externe Projektsteuerung für die Bauverwaltung nachhaltig eine Ent-, anstatt einer Belastung bringen wird.

Abschließend wollen wir die Verwaltung bitten, bei zukünftigen Projektdurchführungen auch an die Vergabe an andere Dienstleister, insbesondere die NUWOG, zu denken und diese Alternative zu prüfen. Auch dies könnte zur Entlastung der Bauverwaltung dienen.“

Hans-Georg Maier