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Wohnbebauung Offenhausen

29. September 2022

Projekt in der Ortsstraße einstimmig genehmigt. Allerdings gab es vorher noch Fragen zu klären.

Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss, TOP 6 – Städtebauliches Konzept Ortsstraße 12 + 14
Stellungnahme CSU-Fraktion

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, verehrte Damen und Herren,

wir, die CSU-Fraktion, stehen diesem Bauprojekt grundsätzlich wohlwollend gegenüber.

Allerdings sehen wir sowohl positive als auch negative Punkte:

Positiv:
• Wohnbebauung und Nachverdichtung
• Dringend erforderlicher Verbrauchermarkt. Aktuell fehlen alternative Standorte in Offenhausen; besser wäre aus unserer Sicht der OMV-Standort; der derzeitige Eigentümer will aber derzeit nicht verkaufen.
• Tiefgarage mit 70 Stellplätzen + 5 Außenstellplätze.
• PV-Anlage geplant sowie der Dachgarten auf dem Verbrauchermarkt.

Negativ:
• Die Gesamthöhe von 13,50 Meter der 3 Wohngebäude ist höher als das Bestandsgebäude (Bestand: 2 + 1 Geschosse; geplant: 3 + 1 Geschosse)
–> jedoch ist der angrenzende Stadel des Hofs Ortstraße 16 lt. der Zeichnungen in der Sitzungsvorlage ähnlich hoch.
• Frequenz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird vermutlich durch den Verbrauchermarkt in der Ortsstraße/Offenbachstraße wieder zunehmen.
• Der alte Nussbaum auf dem Bestandsgelände der Ortstraße 14 wird dem Bauprojekt weichen müssen. Dies hätte vermutlich mit einem von der CSU-Fraktion beantragten Aufstellungsbeschlusses vermieden werden können. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt.
• Es sind lediglich zwei 4-Zimmer-Wohnungen geplant – mehr wären wünschenswert

Auf folgende Fragen hätten wir gerne heute konkrete Antworten:
1. Wie hoch ist das Bestandsgebäudes Ortstraße 16 genau?
Auf dieses Gebäude wird in dem städtebaulichen Konzept Bezug genommen (Seite 11 der Präsentation)
2. Wie wird sichergestellt, dass die aktuell für den Supermarkt vorgesehene Fläche künftig nicht anderweitig als für Lebensmittelmärkte genutzt werden kann, Stichwort Spielkasino?
3. Ist die Berechnung der Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Neu-Ulm korrekt?
a. In der Unterlage sind 45 Stellplätze (25+20) für Wohnungen errechnet
b. Für den Supermarkt 25 Stellplätze
4. Reicht die Fläche mit einer Breite von 4 Metern zwischen der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und dem nördlichsten Wohngebäude für große Lkws aus?

Vielen Dank!“

Wir bedanken uns für die Antworten:

1. Wie hoch ist das Bestandsgebäudes Ortstraße 16 genau (Eberhard-Hof)?
Antwort Verwaltung: „Genaue Höhe wird nachgeliefert, Vorgabe an Vorhabensträger war „Orientierung an Bauvorhaben Ortsstraße 6″“
2. Wie wird sichergestellt, dass die aktuell für den Supermarkt vorgesehene Fläche künftig nicht anderweitig genutzt werden kann, Stichwort Spielkasino?
Antwort Verwaltung: „Wird so festgelegt, dass einer Änderung durch den Rat zugestimmt werden müsste“
3. Ist die Berechnung der Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Neu-Ulm korrekt?
a. In der Unterlage sind 45 (25+20) für Wohnungen errechnet
b. Für den Supermarkt 25 Stellplätze
Antwort Verwaltung: „Grundsätzlich reicht das aus.“
4. Reicht die Fläche mit einer Breite von 4 Metern zwischen der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und dem nördlichsten Wohngebäude für große Lkw aus?
Antwort Verwaltung: „Ist von Vorhabensträger mitgebracht und wurde bejaht. Wird im Rahmen eines B-Plans vertieft“.

Aufgrund der Nachfragen und der von der Verwaltung gelieferten Antworten wurde die Verwaltungsvorlage Einstimmig beschlossen.“

Hans-Georg Maier, Martin Salzmann

(Skizze Stadtverwaltung Neu-Ulm)