Kein voreiliger Beschluss zu Nutzungsgebühren bei Sportstätten
Die Auswirkungen möglicher Kürzungen, mit denen gezielt „der Sport“ bzw. die Sportvereine unterstützt werden sollen, müssen gesamtheitlich betrachtet werden. Die Sportvereine wären – ausgehend vom BiFaKu-Empfehlungsbeschluss vom 12.11.2025 – von um 37.500 € verringerten Ansätzen bei den Sportfördermitteln betroffen. mehr